Rekurskommission bestätigt den Entscheid der Weko zur Buchpreisbindung

Bern, 12.07.2006 - Mit Beschwerdeentscheid vom 11. Juli 2006 stützte die Rekurs-kommission für Wettbewerbsfragen (Reko/Wef) den Entscheid der Wettbewerbskommission (Weko) vom 21. März 2005 in Sachen Buchpreisbindung (Sammelrevers 1993 für den Verkauf preisgebundener Verlagserzeugnisse in der Schweiz).

Die Weko kam in ihrem Entscheid vom 21. März 2005 zum Schluss, dass die durch den Sammelrevers verursachte erhebliche Wettbewerbsbeeinträchtigung nicht aus Gründen der wirtschaftlichen Effizienz gerechtfertigt werden kann. Gegen diesen Entscheid erhoben der Schweizer Buchhändler- und Verlegerverband und der Börsenverein des deutschen Buchhandels Verwaltungsbeschwerde. Diese wurde von der Reko/Wef mit Entscheid vom 11. Juli 2006 abgewiesen.


Der Entscheid der Weko wird somit vorbehältlich einer Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Schweizerischen Bundesgericht oder einem Antrag um ausnahmsweise Zulassung aus überwiegenden öffentlichen Interessen an den Bundesrat rechtskräftig.


Adresse für Rückfragen

Patrik Ducrey
031 324 96 78
079 345 01 44
patrik.ducrey@weko.admin.ch


Herausgeber

Wettbewerbskommission
http://www.weko.admin.ch/

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-6160.html