Tag gegen Lärm unter dem Motto «Stadt hören»

Bern, 26.04.2016 - Um den Bodenverbrauch in der Schweiz einzudämmen, müssen wir unsere Siedlungen nach innen entwickeln. Dadurch droht der Lärm vor allem in städtischen Räumen anzuschwellen. Die Lärmbekämpfung stösst dort an ihre Grenzen. Der Rat für Raumordnung (ROR) und die Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) haben deshalb entschieden, stärker miteinander zu kooperieren: In einem gemeinsamen Positionspapier zeigen sie auf, wie sich Lärmbekämpfung und Raumplanung vereinbaren lassen.

Der diesjährige "Tag gegen Lärm" steht unter dem Motto "Stadt hören". Eine pulsierende Stadt bringt positive und negative Geräusche mit sich. Mit zunehmender Nutzungs- und Verkehrsdichte steigt die Lärmbelastung und es droht eine omnipräsente Geräuschkulisse. Damit das Wohnen im städtischen Raum attraktiv bleibt, müssen Planer und Lärmschützer gemeinsam Lösungen finden, um Lärmkonflikten vorzubeugen.

Verdichtung: Risiko von Lärm wird grösser

Der haushälterische Umgang mit Boden erfordert die Siedlungsverdichtung nach innen, d.h. zu den gut erschlossenen Zentren hin. Dies kann zu Konflikten zwischen Raumplanung und Lärmbekämpfung führen, denn es muss immer häufiger in bereits lärmbelasteten Gebieten gebaut werden. Und wo mehr Menschen wohnen, nehmen in der Regel auch der öffentliche und der Individualverkehr zu, was wiederum mehr Lärm bedeutet. Hinzu kommt, dass der Trend zur 24-Stunden-Gesellschaft lärmarme Zeiten verkürzt und sich neue Lärmarten wie Alltags- und Ausgehlärm ausbreiten. Besonders der Lärm des Publikums in Ausgehvierteln führt zu Konflikten, die schwierig zu lösen sind. Die Lärmschutz-Verordnung kennt keine eindeutig definierten Grenzwerte für derartigen Lärm. Zudem hängt es von der persönlichen Einstellung, vom Auftretenszeitpunkt und vielen anderen Faktoren ab, ob eine Lärmart überhaupt als störend empfunden wird.

Gemeinsames Positionspapier signalisiert Zusammenarbeit

Die beiden ausserparlamentarischen Kommissionen Rat für Raumordnung (ROR) und Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung (EKLB) haben erkannt, dass es eine stärkere Zusammenarbeit zwischen Lärmbekämpfung und Raumplanung braucht, um hohe Siedlungsqualität gepaart mit dem bestmöglichen Schutz vor Lärm zu erreichen. Sie haben deshalb ein gemeinsames Positionspapier verfasst. Dieses identifiziert die Probleme mit dringendem Handlungsbedarf und weist auf Entwicklungen hin, die für Lärmbekämpfung und Raumplanung relevant sind. Abschliessend werden Stossrichtungen für die bessere Abstimmung zwischen den beiden Fachgebieten aufgezeigt.

Lärm möglichst schon "an der Quelle" vermeiden

Das wichtigste gemeinsame Ziel ist laut dem Positionspaper, Lärm allgemein zu reduzieren oder gar nicht erst entstehen zu lassen. Die Lärmreduktion "an der Quelle" hat höchste Priorität, insbesondere beim Verkehrslärm. Wirksam sind technische Massnahmen an Fahrzeugen und Strassenbelägen, Tempo-30-Zonen und attraktive Fuss- und Radwegnetze. Für kurze Strecken soll durch entsprechende Angebote auf das Auto verzichtet werden können.

Im Positionspapier schlagen Lärmschützer und Raumplaner auch vor, lärmige Zonen ausserhalb von Industriegebieten wie zum Beispiel Ausgehmeilen zu definieren, in denen der Lärmpegel - auch in sensiblen Tageszeiten - höher sein darf als in reinen Wohnquartieren. Umgekehrt müssen vermehrt Ruhegebiete bewahrt oder neu geschaffen werden, als Ausgleichsräume für stark lärmbelastete Gegenden. Solche Ruhegebiete können öffentliche Freiräume und Pärke im Siedlungsraum, Naherholungsgebiete oder Rad- und Fusswege abseits der Hauptverkehrsachsen sein.

 

KASTEN

Der Bericht "Lärmbekämpfung und Raumplanung: Grundlagen - Positionen - Stossrichtungen" liegt in Deutsch und Französisch vor. Kurzfassungen sind in Deutsch, Französisch und Italienisch verfügbar. Die Dokumente können auf der Website der EKLB (http://www.eklb.admin.ch/de/dokumentation/berichte/) unter dem Menüpunkt "Dokumentation" als pdf-Dateien heruntergeladen werden.


Adresse für Rückfragen

EKLB: Dr. Georg Thomann, Amt für Natur und Umwelt Graubünden (ANU), Gürtelstrasse 89, 7001 Chur, Tel. 081 257 29 52, E-Mail: georg.thomann@anu.gr.ch
ROR: Lukas Bühlmann, Schweizerische Vereinigung für Landesplanung VLP-ASPAN, Sulgenrain 20, 3007 Bern, Tel. 031 380 76 76, E-Mail: lukas.buehlmann@vlp-aspan.ch



Herausgeber

Eidgenössische Kommission für Lärmbekämpfung
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https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-61505.html