Zweite Nationale Konferenz bekräftigt Bedeutung von älteren Arbeitnehmenden

Bern, 21.04.2016 - An der zweiten Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende haben die Teilnehmenden von Bund, Kantonen und Sozialpartnern in Bern eine positive Bilanz der bisher getroffenen Massnahmen gezogen. In der gemeinsamen Schlusserklärung waren sich die Akteure einig, dass die Bedeutung von älteren Arbeitskräften für die Wirtschaft weiter zunehmen wird. Die Sensibilisierung für das Thema zeigt unter anderem in verschiedenen Kantonen Resultate.

Vertreter des Bundes und der Kantone sowie des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes (SGB), von Travail.Suisse, des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes (SAV) und des Schweizerischen Gewerbeverbandes (sgv) diskutierten in Bern unter der Leitung von Bundespräsident Johann N. Schneider-Ammann die Situation der älteren Arbeitnehmenden in der Schweiz. Insgesamt ergibt sich  ein positives Bild: So stieg die Erwerbsquote der 55- bis 64-Jährigen zwischen 2010 und 2015 um 5,3 Prozentpunkte auf 75,8 Prozent. 2015 lag die Arbeitslosenquote gemäss SECO im Durchschnitt bei 3,3 Prozent, jene von Personen ab 50 Jahren bei 2,9 Prozent. Ältere sind also nach wie vor einem unterdurchschnittlichen Arbeitslosigkeitsrisiko ausgesetzt. Einmal arbeitslos, bekunden sie aber deutlich grössere Schwierigkeiten beim Wiedereinstieg in den Arbeitsmarkt als jüngere Personen.

Die Bilanz der vor einem Jahr beschlossenen Massnahmen zeigt, dass erste Erfolge erzielt werden konnten. So räumt beispielsweise die Bundesverwaltung seit dem 1. Juli 2015 den beim RAV gemeldeten Stellensuchenden einen prioritären Zugang zu den ausgeschriebenen Stellen ein. Eine nach der ersten Konferenz vom WBF in Auftrag gegebene Studie beim Stellenmarkt-Monitor Schweiz der Universität Zürich weist darauf hin, dass Altersgrenzen relativ selten eingesetzt werden. Der Anteil von Stelleninseraten mit Altersgrenzen war über die letzten zehn Jahre (2006-2015) rückläufig.

Die Kantone haben zahlreiche Projekte zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt am Laufen, wie ein Bericht zeigt. Darunter fällt beispielsweise das Projekt „Tandem 50plus“ des Kantons SG. An der Konferenz stellten mehrere Mentorinnen und Mentoren ihre Arbeit dazu vor. 

Ein Fokus lag bei der ersten Konferenz auf der Förderung der beruflichen Qualifikation von älteren Arbeitnehmenden. Im vergangenen Jahr begannen deshalb die Bildungsinstitute der Sozialpartner, vermehrt Standortbestimmungen anzubieten, um die Arbeitnehmenden auf ihre weitere berufliche Laufbahn vorzubereiten. Noch bis Mai 2016 laufen Untersuchungen über Angebote in den Kantonen zur Berufs-, Studien- und Laufbahnberatung. Anschliessend soll die Beratungstätigkeit für ältere Arbeitnehmende vertieft analysiert werden. Ebenfalls eine wichtige Rolle spielt die Weiterbildung jedes Einzelnen. Im Dezember 2015 beschloss der Bundesrat, vertiefte Abklärungen zur Finanzierung der Weiterbildung von älteren Arbeitnehmenden vorzunehmen. Die Schlussresultate sollen bis zum Fachkräftegipfel vom September 2016 vorliegen.

Fazit der zweiten Konferenz war, dass Einigkeit darin besteht, die bisherigen Massnahmen konsequent umzusetzen  und die Sensiblisierung weiter voranzutreiben. Es wurden keine zusätzlichen Massnahmen ausgemacht, die aus Sicht der Teilnehmenden der Konferenz gemeinsam als zielführend angesehen wurden, um die Situation der älteren Arbeitnehmenden noch weiter zu verbessern.

Mit der Annahme des Postulats Rechsteiner (14.3569) hatte das Parlament den Bundesrat beauftragt, eine Nationale Konferenz zum Thema ältere Arbeitnehmende durchzuführen. Nachdem im April 2015 die erste Konferenz stattgefunden hatte, trafen sich Vertreter von Bund, Kantonen und Sozialpartnern am Donnerstag zur zweiten Durchführung. Im April 2017 wird die dritte Konferenz stattfinden.


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