Für einen 24-wöchigen Elternurlaub: Die EKF fordert eine bezahlte Elternzeit für Mütter und Väter

Bern, 21.04.2016 - Die Eidgenössische Kommission für Frauenfragen EKF fordert die Einführung eines gesetzlich geregelten und bezahlten 24-wöchigen Elternurlaubs («Elternzeit»). Ein Anteil dieser Elternzeit soll verbindlich für Väter reserviert sein. Die EKF ist überzeugt: Ein Elternurlaub ist eine sinnvolle Investition in die Zukunft der ganzen Gesellschaft: für die Kinder, für Mütter und Väter, für Familien und für den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Weshalb braucht es einen gesetzlich geregelten und bezahlten Elternurlaub («Elternzeit»)?
Ein Elternurlaub unterstützt Kinder und Eltern bei einem guten Start als Familie: Die Kinder sind besonders in den ersten Lebensmonaten auf Fürsorge und auf verbindliche, zuverlässige Beziehungen angewiesen. Die Eltern brauchen Zeit, um sich als Familie zu finden und zu organisieren. Damit auch nach der Geburt eines Kindes beide Eltern ihre Erwerbsbiografien weiterentwickeln können und eine faire Arbeitsteilung ausgehandelt werden kann, braucht es bessere Rahmenbedingungen. Dazu gehört der Elternurlaub. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen wird so gefördert und Rollenstereotype können durchbrochen werden. Ein verbindlicher Mindestanteil für Väter ist wichtig, damit die väterliche Präsenz in der Familie gestärkt wird. 

Die Schweiz kann heute weder auf die beruflichen Kompetenzen von Frauen noch von Männern verzichten. Im Hinblick auf die demografische Entwicklung in Europa muss das Potenzial an Fachkräften ausgeschöpft und dem Fachkräftemangel entgegengewirkt werden. Bessere Möglichkeiten, Elternschaft und Berufsleben zu verbinden, führen zu erhöhter Motivation der Arbeitnehmenden und zu geringerer Personalfluktuation. Sie stärken den Wirtschaftsstandort Schweiz.

Weshalb ist die heutige Situation unbefriedigend?
Die Schweiz kennt bis heute - anders als die meisten Länder Europas - keinen gesetzlich geregelten und bezahlten Elternurlaub. Die am 1. Juli 2005 eingeführte Mutterschaftsentschädigung ist eine Entschädigung direkt im Anschluss an die Geburt und dient damit primär dem mütterlichen Gesundheitsschutz (Art. 329f OR). Der geburtsbezogene Vaterschaftsurlaub ist gesetzlich nicht geregelt bzw. kann vom Vater höchstens im Rahmen eines «üblichen freien Tages» (Art. 329 Abs. 3 OR) geltend gemacht werden. Verschiedene Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeitern jedoch einen Vaterschaftsurlaub von 2 Tagen bis 4 Wochen.

Die Eckpfeiler einer flexiblen Lösung
Eltern sollen nach der Geburt eines Kindes einen Elternurlaub («Elternzeit») von 24 Wochen beziehen können. Für Mütter beginnt der Anspruch nach dem geburtsbezogenen 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub, für Väter nach einem allfälligen ebenfalls unmittelbar geburtsbezogenen Vaterschaftsurlaub. Ein verbindlicher Mindestanteil pro Elternteil ist gesetzlich festzulegen, damit auch die Väter Elternzeit beziehen. Der Elternurlaub soll während der ersten 12 Monate nach der Geburt eines Kindes bezogen werden. Dabei sind flexible Lösungen wichtig: Der Bezug soll in Tagen, in Wochen oder auch durch eine Anpassung des Arbeitspensums möglich sein. Eltern sollen eine Einkommensersatzrente von 80% mit einem Plafond von CHF 196.- pro Tag (Stand: 01.01.2016) über die Erwerbsersatzordnung (EO) erhalten.


Adresse für Rückfragen

Yvonne Schärli, Präsidentin EKF, Tel. 041 442 17 17 oder 079 371 85 94
yvonne.schaerli@bluewin.ch

Pierre-André Wagner, Vizepräsident EKF, Tel. 031 388 36 36 oder 079 440 25 19
pierre-andre.wagner@sbk-asi.ch



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