Höhere Zölle für gewürztes Fleisch

Bern, 20.04.2016 - Der Bundesrat hat heute das geänderte Zolltarifgesetz auf den 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt. Damit wird die parlamentarische Initiative «Aufhebung der zolltariflichen Begünstigung der Importe von gewürztem Fleisch» umgesetzt. Der private Import von Fleisch ist davon nicht betroffen.

Am 18. Dezember 2015 haben die eidgenössischen Räte die Änderung des Zolltarifgesetzes verabschiedet. Die Referendumsfrist ist am 11. April 2016 ungenutzt abgelaufen.

Die Gesetzesänderung hat zur Folge, dass gewürztes Fleisch im Zolltarif neu eingereiht werden muss. Als Würzmittel gelten zum Beispiel Pfeffer, Würzmischungen  oder  Marinaden. Es spielt auch keine Rolle, ob es sich um grössere Fleischstücke oder um zerkleinertes Fleisch wie Ragout, Geschnetzeltes oder Hackfleisch handelt. Trockenfleisch- oder Wurstwaren werden hingegen nach den bisherigen Bestimmungen eingereiht.

Gewürztes Fleisch kann somit nur noch innerhalb von Zollkontingenten zu tiefen Zollansätzen importiert werden. Ausserhalb der Zollkontingente unterliegen vor allem Rind-, Kalb- und Schweinefleisch neu erheblich höheren Zollansätzen von über 20 Franken pro Kilogramm (bisher: weniger als 10 Franken).


Adresse für Rückfragen

Karl Strohhammer, Chef Sektion Zolltarif,
Oberzolldirektion OZD, Eidgenössische Zollverwaltung EZV
Tel. +41 58 462 66 65, ozd.zolltarif@ezv.admin.ch



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Der Bundesrat
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