Bundesrat soll nicht vergrössert werden

Bern, 20.04.2016 - Der Bundesrat lehnt die von der Staatspolitischen Kommission des Nationalrates (SPK-N) vorgeschlagene Erweiterung des Bundesrates von sieben auf neun Mitglieder ab. Keine grundsätzlichen Einwände hat er gegen eine sprachliche Angleichung der Verfassungsbestimmung, die eine angemessene Vertretung der Sprachregionen im Bundesrat verlangt.

Im Rahmen einer parlamentarischen Initiative hat die Staatspolitische Kommission des Nationalrates eine Vorlage erarbeitet, die zwei Verfassungsänderungen vorsieht. Zum einen soll der Bundesrat künftig aus neun statt wie heute aus sieben Mitgliedern bestehen. Damit soll eine angemessene Vertretung der unterschiedlichen Landesgegenden und Sprachregionen erleichtert und die erheblich grösser gewordene Arbeitslast der Regierung besser verteilt werden können. Zum anderen soll die Bestimmung, welche eine angemessene Vertretung der Sprachregionen im Bundesrat verlangt (Art. 175, Abs. 4 BV), neu formuliert werden, damit die verschiedenen Sprachfassungen besser übereinstimmen. Gegen diese  vorgeschlagene Angleichung der drei Sprachfassungen stellt sich der Bundesrat nicht.

Dahingegen lehnt der Bundesrat die vorgeschlagene Erweiterung des Bundesrates von sieben auf neun Mitglieder ab. In seiner Stellungnahme zuhanden der SPK-N hält er fest, dass die Bundesversammlung schon heute verpflichtet ist, eine angemessene Vertretung der Sprachregionen und Landesgegenden im Bundesrat sicher zu stellen. In der Praxis zeigt es sich, dass die Bundesversammlung das Erfordernis einer angemessenen Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen insgesamt gut berücksichtigt. Eine Erweiterung erscheint dem Bundesrat auch aus strukturellen Gründen problematisch. Der administrative Aufwand würde bei einer Erweiterung grösser, weil mehr interdepartementale Schnittstellen entstünden.


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