BAV schreibt Mindestangebot mit Niederflur-Einstiegen im Fernverkehr vor

Bern, 18.04.2016 - Das Bundesamt für Verkehr (BAV) treibt die Umsetzung des Behindertengleichstellungsgesetzes (BehiG) im öffentlichen Verkehr (öV) weiter voran. Auf den 1. Juli 2016 setzt es eine Richtlinie zum Eisenbahn-Fernverkehr in Kraft. Diese schreibt vor, dass spätestens ab 2024 mindestens ein Zug pro Stunde und Richtung Niederflur-Einstiege aufweisen muss. Gleichzeitig treten Vorschriften in Kraft, gemäss denen für Rollmaterial und Kundeninformationssysteme an Bahnhöfen die europäischen Vorschriften zur hindernisfreien Gestaltung anzuwenden sind.

Ziel des Behindertengleichstellungsgesetzes ist es, dass Personen mit Behinderungen oder altersbedingten Einschränkungen den öffentlichen Verkehr möglichst selbständig benutzen können. Von den Massnahmen profitieren weitere Kreise: Niveaugleiche Einstiege beschleunigen den Fahrgastfluss und dienen auch Reisenden mit schwerem Gepäck und Kinderwagen. Gute optische und akustische Kundeninformationen helfen auch Ortsunkundigen und Touristen.

Die neue Richtlinie schreibt vor, dass im Eisenbahn-Fernverkehr, in welchem Niederflur-Einstiege noch nicht so weit verbreitet sind wie im Regionalverkehr, mindestens ein Zug mit Niederflur-Einstiegen pro Stunde und Richtung angeboten werden muss. Diese Vorschrift ist spätestens ab Anfang 2024 einzuhalten. Die SBB wird deshalb unter anderem Niederflur-Zwischenwagen für die Kompositionen mit Eurocitywagen und Einheitswagen IV beschaffen. Ausgenommen von der Vorschrift sind Strecken, auf denen wegen der Fahrplanvorgaben Neigezüge eingesetzt werden müssen.

Ebenfalls per 1. Juli 2016 in Kraft gesetzt werden Änderungen der UVEK-Verordnung über die technischen Anforderungen an die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VAböV) sowie der Ausführungsbestimmungen zur Eisenbahnverordnung (AB EBV). Damit harmonisiert die Schweiz unter anderem die Ausführungsbestimmungen zum BehiG für die Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs und die Kundeninformation mit den europäischen Vorschriften. So wird der zunehmenden grenzüberschreitenden Mobilität Rechnung getragen und sichergestellt, dass die Passagiere bezüglich Hindernisfreiheit auch auf grenzüberschreitenden S-Bahnen einheitlich gestaltete Züge und Informationssysteme nutzen können. Diese Harmonisierung senkt überdies die Kosten für die Beschaffung von öV-Fahrzeugen. Die angepassten Vorschriften sind bei neuen Fahrzeugen und neuen Informationssystemen ab Mitte Jahr einzuhalten. Bestehende Fahrzeuge und Systeme müssen bis Ende 2023 angepasst werden, sofern dies mit verhältnismässigem Aufwand möglich ist.


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