Der Prämienbeitrag für die allgemeine Krankheitsverhütung soll erhöht werden

Bern, 15.04.2016 - Die Bekämpfung psychischer Erkrankungen soll intensiviert und die Gesundheit im Alter stärker gefördert werden. Die von den Versicherern und Kantonen getragene Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz beantragt zu diesem Zweck beim Eidgenössischen Departement des Innern, den Zuschlag auf der Krankenkassenprämie erstmals seit 20 Jahren zu erhöhen. Ziel ist, die Belastung des Gesundheitssystems durch chronische, nichtübertragbare Krankheiten zu verringern.

Der Prämienzuschlag von heute jährlich 2.40 Franken pro krankenversicherter Person soll in zwei Schritten erhöht werden. 2017 soll der Betrag auf 3.60 steigen. Damit werden insbesondere die Bekämpfung psychischer Erkrankungen und die Prävention im Alter verstärkt. Die Erhöhung auf 4.80 Franken im Jahr 2018 ist vor allem für die Prävention in der Gesundheitsversorgung vorgesehen.

Die durch die Stiftung vorgesehenen Massnahmen werden koordiniert mit dem im Mai 2015 vom Dialog Nationale Gesundheitspolitik gutgeheissenen Bericht zur psychischen Gesundheit der Bevölkerung sowie mit dem kürzlich vom Bundesrat und den Kantonen verabschiedeten Strategie zur Prävention nichtübertragbarer Krankheiten.

In der Schweiz betrugen 2011 die direkten medizinischen Kosten aller nichtübertragbaren chronischen Krankheiten 51,7 Milliarden Franken. Zu diesen Krankheiten gehören Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf- und Atemwegserkrankungen, Muskel-Skelett-Erkrankungen und psychische Krankheiten. Mit gesundheitsfördernden und präventiven Massnahmen können die Krankheitslast und die damit verbundenen volkswirtschaftlichen Kosten verringert werden.

Das Krankenversicherungsgesetz verpflichtet die Versicherer dazu, gemeinsam mit den Kantonen eine Institution zu betreiben, welche Massnahmen zur Förderung der Gesundheit und zur Verhütung von Krankheiten anregt, koordiniert und evaluiert. Diese Aufgabe wird durch die Stiftung Gesundheitsförderung Schweiz wahrgenommen und zum grössten Teil über einen Zuschlag auf der Krankenkassenprämie finanziert. Der Betrag von 20 Rappen pro Monat ist seit 1996 unverändert und wurde nie der Teuerung angepasst. 1996 machte er 0.15 Prozent der Standardprämie aus (Erwachsene mit 300 Franken Franchise und Unfalldeckung). Mit dem Antrag von Gesundheitsförderung Schweiz steigt er von heute 0.04 auf 0.08 Prozent im Jahr 2018. Bis mindestens Ende 2024 soll der Betrag zudem nicht weiter erhöht werden.

Das Departement des Innern hat die dazu erforderliche Verordnungsänderung in die Vernehmlassung geschickt. Diese dauert bis am 14. Juni 2016.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit BAG, Kommunikation, 058 462 95 05, media@bag.admin.ch



Herausgeber

Eidgenössisches Departement des Innern
http://www.edi.admin.ch

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-61377.html