Austausch der länderbezogenen Berichterstattung: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 13.04.2016 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur multilateralen Vereinbarung über den Austausch länderbezogener Berichte und das für deren Umsetzung erforderliche Bundesgesetz eröffnet. Ziel der Vorlage ist es, die Transparenz der Besteuerung multinationaler Konzerne zu verbessern und einen einheitlichen Rahmen für den Austausch der Berichte festzulegen. Die Vernehmlassung dauert bis am 13. Juli 2016.

Am 27. Januar 2016 haben 31 Staaten, darunter die Schweiz, in Paris die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den Austausch länderbezogener Berichte (ALBA-Vereinbarung) unterzeichnet. Diese Vereinbarung steht im Zusammenhang mit dem gemeinsamen Projekt der G20-Staaten und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) zur Bekämpfung der Gewinnverkürzung und ‑verlagerung (Base Erosion and Profit Shifting, BEPS). Die Schlussergebnisse des Projekts wurden am 5. Oktober 2015 veröffentlicht. Einige dieser Ergebnisse, wie der automatische Austausch länderbezogener Berichte, gelten als neue Mindeststandards, zu deren Einhaltung sich alle G20- und OECD-Staaten politisch verpflichtet haben.

Der länderbezogene Bericht enthält Informationen über die weltweite Verteilung der Umsätze, der entrichteten Steuern und weitere Kennzahlen der multinationalen Konzerne in den einzelnen Staaten und Hoheitsgebieten sowie Angaben über die wichtigsten wirtschaftlichen Tätigkeiten des multinationalen Konzerns. Der Bericht muss von multinationalen Konzernen mit einem jährlichen konsolidierten Umsatz von über 750 Millionen Euro oder dem Gegenwert in der Landeswährung per 1. Januar 2015 erstellt werden. Davon dürften nach einer ersten Schätzung rund 200 in der Schweiz ansässige Konzerne betroffen sein.

Der länderbezogene Bericht wird jährlich automatisch an die Steuerbehörden der Staaten übermittelt, in denen diese Konzerne über Geschäftseinheiten verfügen, sofern eine staatsvertragliche Grundlage für den Austausch besteht. Die Daten richten sich ausschliesslich an die Steuerbehörden und werden nicht veröffentlicht.

Für die Umsetzung des automatischen Austauschs länderbezogener Berichte in der Schweiz müssen folgende Rechtsgrundlagen vorhanden sein:

  • das Übereinkommen des Europarats und der OECD über die gegenseitige Amtshilfe in Steuersachen, das von der Bundesversammlung am 18. Dezember 2015 verabschiedet wurde und noch ratifiziert werden muss;
  • die ALBA-Vereinbarung, die der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden muss und Gegenstand dieser Vorlage ist;
  • das Bundesgesetz über den internationalen automatischen Austausch länderbezogener Berichte multinationaler Konzerne (ALBA-Gesetz), das der Bundesversammlung zur Genehmigung unterbreitet werden muss und Gegenstand dieser Vorlage ist.

Bei Zustimmung des Parlaments und unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist werden multinationale Konzerne in der Schweiz bei Inkrafttreten der Rechtsgrundlagen im Jahr 2018 einen länderbezogenen Bericht erstellen müssen. Der erste automatische Austausch länderbezogener Berichte zwischen der Schweiz und ihren Partnerstaaten könnte somit 2020 stattfinden. Die Staaten, mit denen die Schweiz den Austausch vornehmen will, wird der Bundesrat nach Inkrafttreten der Rechtsgrundlagen bestimmen.

Für Steuerperioden vor 2018 können Konzerne einen länderbezogenen Bericht freiwillig bei der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) einreichen. Das Bundesgesetz sieht vor, dass die ESTV freiwillig eingereichte Berichte an einzelne Staaten übermitteln kann, womit die Geheimhaltung gewahrt ist.


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