Bundesrat beschliesst weiteres Vorgehen beim Stabilisierungsprogramm 2017-2019

Bern, 06.04.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 diskutiert und erste Zwischenentscheide gefällt. Dabei hat er die wesentlichen Eckwerte des Vernehmlassungsentwurfs bestätigt. Das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) wurde beauftragt, dem Bundesrat bis Ende Mai die Botschaft zuhanden des Parlaments zu unterbreiten.

Der Bundesrat hat am 25. November 2015 die Vernehmlassung zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 eröffnet. Dieses sieht gegenüber der bisherigen Planung Entlastungen von rund 1 Milliarde Franken pro Jahr vor. Die Vernehmlassung dauerte bis am 18. März 2016.

Das Stabilisierungsprogramm 2017-2019 ist zur Einhaltung der Vorgaben der Schuldenbremse weiterhin nötig. An seiner heutigen Sitzung hat der Bundesrat daher auf der Grundlage einer ersten Sichtung der Vernehmlassungsergebnisse die Eckwerte der Vernehmlassungsvorlage mit einigen Anpassungen bestätigt. Allerdings berücksichtigte der Bundesrat den Entscheid des Parlaments, den Zahlungsrahmen für die Armee 2017-2020 auf 20 Milliarden zu erhöhen. Der Bundesrat hat das VBS und das EFD beauftragt, ausgehend von der Obergrenze von 20 Milliarden die im Vernehmlassungsentwurf vorgesehenen Einsparungen im Rahmen der Finanzplanung 2018-2020 umzusetzen.

Der Bundesrat wird zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Botschaft über die Details zum Stabilisierungsprogramm 2017-2019 informieren. Zu diesem Zeitpunkt wird auch der definitive Bericht über die Ergebnisse des Vernehmlassungsverfahrens veröffentlicht.


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