Teilrevision des Alkoholgesetzes in zwei Schritten

Bern, 06.04.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung eine Botschaft zur Teilrevision des Alkoholgesetzes in zwei Schritten verabschiedet. Erste Priorität haben die Integration der Eidgenössischen Alkoholverwaltung (EAV) in die Eidgenössische Zollverwaltung (EZV), die Privatisierung von Alcosuisse und die Liberalisierung des Ethanolmarktes.

Nach vier Jahren Beratung schrieben die Eidgenössischen Räte die Totalrevision des Alkoholgesetzes (AlkG) in der Wintersession 2015 aufgrund mehrerer unüberwindbarer Differenzen ab. Sie signalisierten bei dieser Gelegenheit ihre Bereitschaft, die Beratung einer Teilrevision mit den unbestrittenen Aspekten der Totalrevision unverzüglich aufzunehmen. Bei diesen unbestrittenen Aspekten handelt es sich um die Integration der EAV in die EZV, die Privatisierung des EAV-Profitcenters Alcosuisse und die Aufhebung des Bundesmonopols auf Ethanoleinfuhr.

Diese drei Aspekte sind nun Gegenstand einer ersten Teilrevision des AlkG, die noch dieses Jahr abgeschlossen werden soll. Im Rahmen der zweiten Teilrevision sollen sodann Anliegen der Kantone, der Spirituosenbranche, der Landwirtschaft, der Prävention und weiterer interessierter Kreise aufgenommen werden. Dieses zweistufige Vorgehen schafft den zeitlichen Rahmen, damit die verschiedenen Anliegen in der nötigen Tiefe geprüft und abgeglichen werden können.


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