Bund und Kantone regeln ihre Zusammenarbeit beim Austausch von Geobasisdaten

Bern, 06.04.2016 - Der Bundesrat ist heute auf Antrag des Chefs VBS dem Vertrag zwischen dem Bund und den Kantonen betreffend der Abgeltung und der Modalitäten des Austauschs von Geobasisdaten des Bundesrechts unter Behörden beigetreten. Der Vertrag bildet die Basis für den einfacheren Austausch unter den Behörden und damit einer besseren Nutzung der Geobasisdaten.

Kernstück der vertraglichen Regelung ist, dass der Austausch von Geobasisdaten des Bundesrechts unter den Stellen des Bundes und der Kantone kostenlos erfolgen soll. Zudem stellt der Vertrag sicher, dass die in der Bundesverfassung und im Geoinformationsgesetz geforderte Harmonisierung der Geobasisdaten des Bundesrechts gewährleistet wird.

Für die Kantone ist der Vertrag insgesamt vorteilhaft, während sich die Bilanz für die Bundesverwaltung auf einen Kostendeckungsverlust von ungefähr CHF 500‘000.- pro Jahr beläuft. Davon betroffen sind hauptsächlich das Bundesamt für Landestopografie, das Bundesamt für Strassen und das Bundesamt für Statistik.
Der einfache und kostenlose Austausch von Geobasisdaten legt einen wichtigen Grundstein für die Nationale Geodaten-Infrastruktur. Die Verwendung und bessere Nutzung der wertvollen Geodaten schaffen Mehrwert und haben somit positive Auswirkungen auf Wirtschaft und Gesellschaft.

Der Vertrag kann durch das Bundesamt für Landestopografie innert drei Monaten in Kraft gesetzt werden, wenn diesem der Bund sowie acht Kantone beigetreten sind. Dies wird voraussichtlich im Jahr 2017 der Fall sein.


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