Bundesrat genehmigt siebtes Paket von Bahnausbauten des Programms ZEB

Bern, 06.04.2016 - Der Bundesrat hat heute im Rahmen des Bahnausbauprogramms „Zukünftige Entwicklung der Bahninfrastruktur“ (ZEB) die siebte Umsetzungsvereinbarung zwischen dem Bund und der SBB genehmigt. Damit wird eine weitere Tranche von Infrastrukturmassnahmen für die Umsetzung freigegeben. Das Paket betrifft sechs Projekte in der Westschweiz im Umfang von insgesamt 235 Millionen Franken. Grösstes Einzelprojekt ist der Bau einer Überwerfung zwischen Lausanne und Renens.

Rund 100 Millionen Franken werden für diese 1200 Meter lange Eisenbahnbrücke aufgewendet. Dank dieser Überwerfung können die Anzahl Fernverkehrs- und Regionalzüge im Westen des Bahnhofs Lausanne - dem grössten Knoten in der Westschweiz - und damit die Anzahl Verbindungen Richtung Genf, Yverdon, Bern und dem Wallis erhöht werden. Bei den weiteren Massnahmen der siebten ZEB-Vereinbarung handelt es sich insbesondere um Profilerweiterungen zwischen Vevey und Leuk für den Einsatz von Doppelstockzügen auf der Linie von Genf nach Brig sowie um ein Überholgleis für 750 Meter lange Güterzüge auf der Ost-West-Achse, im Osten von Romont.

ZEB ist das Nachfolgeprojekt von Bahn 2000 und soll bis 2025 realisiert werden. Mehr als die Hälfte der insgesamt zur Verfügung stehenden 5,4 Milliarden wurden inzwischen für die Umsetzung konkreter Projekte freigegeben. Die Ausbauten von ZEB hängen eng mit dem Strategischen Entwicklungsprogramm Bahninfrastruktur (STEP) zusammen. STEP ist Bestandteil der Vorlage zu Finanzierung und Ausbau der Bahninfrastruktur (FABI), welche mit der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 angenommen wurde. Der erste Ausbauschritt von STEP, der mit FABI beschlossen wurde, wird zeitgleich mit ZEB bis 2025 realisiert werden.


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