Bundesrat spricht sich für befristete Weiterführung der Zulassungsbeschränkung aus

Bern, 06.04.2016 - Die Kantone sollen weiterhin die Möglichkeit haben, den ambulanten Bereich innerhalb der Krankenversicherung zu steuern und die Anzahl von Ärztinnen und Ärzten bei Bedarf einzuschränken. Der Bundesrat spricht sich deshalb für das vom Parlament vorgeschlagene dringliche Bundesgesetz aus, das die derzeit geltende Zulassungssteuerung bis im Sommer 2019 weiterführen will. Parallel dazu sollen jedoch neue Wege aufgezeigt werden, mit welchen eine Gesundheitsversorgung in hoher Qualität gesichert und gleichzeitig die Kostenentwicklung eingedämmt werden kann.

Der Bundesrat hat bis am 30. Juni 2016 die Möglichkeit, die Zulassung von Ärztinnen und Ärzten, welche in Arztpraxen oder im ambulanten Bereich von Spitälern tätig sind, zu beschränken. Die Regelung war mit ähnlichem Inhalt bereits zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2011 in Kraft. Nach der Aufhebung der Zulassungsbeschränkung Anfang 2012 stieg die Anzahl der Spezialisten, welche zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) abrechnen können, deutlich an.

Aus diesem Grund wurde die Regelung per 1. Juli 2013 erneut befristet in Kraft gesetzt. Ärztinnen und Ärzte, die mindestens drei Jahre an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte gearbeitet haben, sind von dieser Regelung nicht betroffen. Bei der Ausgestaltung der Zulassungsbeschränkung verfügen die Kantone über einen relativ grossen Spielraum; so können sie beispielsweise nur für einzelne medizinische Fachrichtungen (z.B. Augenärzte, Dermatologen) Einschränkungen erlassen.

Damit die Kantone nach dem Auslaufen der befristeten Regelung im Sommer 2016 den ambulanten Bereich weiterhin steuern können, hat der Bundesrat dem Parlament im Februar 2015 einen Vorschlag für eine dauerhafte Lösung vorgelegt. Die neue Regelung sollte es den Kantonen ermöglichen, eine Gesundheitsversorgung in hoher Qualität zu gewährleisten und gleichzeitig den Kostenanstieg einzudämmen. Das Parlament entschied sich im Dezember 2015 gegen die Vorlage und lehnte auch eine unbefristete Weiterführung der heute geltenden Zulassungssteuerung ab.

Anfang 2016 beschlossen die zuständigen stände- und nationalrätlichen Kommissionen mit der parlamentarischen Initiative „Verlängerung von Art. 55a KVG“ (16.401), die geltende Regelung mit einem dringlichen Bundesgesetz für drei Jahre – bis am 30. Juni 2019 – weiterzuführen. Der entsprechende Entwurf wurde dem Bundesrat zur Stellungnahme unterbreitet.

Der Bundesrat bedauert, dass das Parlament den ausgewogenen und föderalistischen Vorschlag für eine dauerhafte Steuerung des ambulanten Bereichs abgelehnt hat. Die Aufhebung der derzeit geltenden Zulassungsbeschränkung per 30. Juni 2016 stellt für den Bundesrat jedoch keine Option dar. Er befürchtet eine erneute massive Zunahme von selbstständig tätigen Ärztinnen und Ärzten, wie dies bereits 2012 der Fall war. Die Zunahme führte in den folgenden Jahren zu einem überdurchschnittlichen Kostenanstieg zulasten der Prämienzahlenden im ambulanten Bereich.

Aus diesem Grund stimmt der Bundesrat einer befristeten Verlängerung der derzeit geltenden Zulassungsbeschränkung bis Mitte 2019 zu. Er ist bereit, weiter nach langfristigen Lösungen zu suchen, mit welchen eine Gesundheitsversorgung von hoher Qualität erreicht und die Kostenentwicklung gezielt eingedämmt werden kann. Aus diesem Grund hat er zwei parlamentarische Vorstösse mit entsprechenden Aufträgen angenommen: Das Postulat «Alternativen zur heutigen Steuerung der Zulassung von Ärztinnen und Ärzten» (SGK-SR 16.3000) und die Motion «Gesundheitssystem. Ausgewogenes Angebot durch Differenzierung des Taxpunktwertes» (SGK-NR 16.3001).


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