Finanzhilfen des Gleichstellungsgesetzes als gezielter Beitrag zur Fachkräfteinitiative
Bern, 29.03.2016 - Die Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz werden zugunsten der Fachkräfteinitiative des Bundes (FKI) neu ausgerichtet. Dies hat der Bundesrat im Rahmen der Massnahmen zur Behebung des Fachkräftemangels letztes Jahr entschieden. Ab dem 1. Januar 2017 werden verstärkt die Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Integration von Frauen ins Berufsleben unterstützt.
Dem Bund stehen jährlich vier Millionen Franken zur Verfügung, um die tatsächliche Gleichstellung von Frau und Mann in der Arbeitswelt zu fördern. Ab 1. Januar 2017 werden diese Gelder zum einen vergeben, um Dienstleistungen und Produkte zu entwickeln, die die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördern oder die Lohngleichheit in Unternehmen verwirklichen. Zum anderen gehen die Gelder an Projekte, die die Arbeit von Frauen in Berufen mit Fachkräftemangel fördern, zum Beispiel in Informatik, Naturwissenschaft oder Technik. Prioritär unterstützt werden Projekte, die die Rahmenbedingungen in der Arbeitswelt verändern, wie flexible Arbeitszeitmodelle oder faire Lohnsysteme in Unternehmen.
Die bisherige Unterstützung von elf regionalen Stellen wird nach Ablauf einer Übergangsfrist auf Ende 2018 eingestellt. Diese haben vor allem Einzelpersonen bei Fragen zur Laufbahn und zum Arbeitsrecht beraten. Damit sollen Doppelspurigkeiten zu kantonalen Angeboten wie der Berufs- und Laufbahnberatung oder den Regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) behoben werden. Ab 2019 werden die Mittel für die Unterstützung von Programmen und Projekten eingesetzt, die sich an den Zielen der FKI orientieren.
Die Neuausrichtung berücksichtigt zudem die Resultate eines Pilotprojekts, worin unternehmensinterne Projekte direkt mit Finanzhilfen nach dem Gleichstellungsgesetz unterstützt wurden. Das Projekt endet im Dezember 2016 nach acht Jahren. Die Evaluation zeigt, dass die Nachfrage der Unternehmen deutlich hinter den Erwartungen zurück blieb. Anstelle von eigenen Projekten ziehen Unternehmen es vor, standardisierte Dienstleistungen von Dritten zu übernehmen wie Zertifikate für familienfreundliche Arbeitsbedingungen oder Lohngleichheit. Diesem Umstand trägt die Neuausrichtung der Finanzhilfen Rechnung: Die Entwicklung solcher Dienstleistungen und Produkte wird begünstigt, womit Unternehmen auch weiterhin von den Finanzhilfen profitieren.
Interessierte private und öffentliche Organisationen (wie Berufs- und Fachverbände, Arbeitgeber- und Arbeitnehmerorganisationen, Berufsbildungsinstitutionen, Frauen- und Männerorganisationen etc.) können zukünftig zweimal pro Jahr Gesuche einreichen: jeweils am 31. Januar und am 31. August. Die Richtlinien und sämtliche Eingabeformulare finden sich auf der Website des Eidgenössischen Büros für die Gleichstellung von Frau und Mann EBG, das für die Vergabe zuständig ist.
Adresse für Rückfragen
Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
Schwarztorstrasse 51
3003 Bern
Herausgeber
Eidg. Büro für die Gleichstellung von Frau und Mann
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