Bundesrat verabschiedet Nachtrag I zum Voranschlag 2016

Bern, 23.03.2016 - Der Bundesrat hat heute den Nachtrag I zum Voranschlag 2016 verabschiedet. Damit unterbreitet er dem Parlament 22 Nachtragskredite von insgesamt 397 Millionen Franken. Die Nachtragskredite führen im laufenden Jahr zu einer Erhöhung der budgetierten Ausgaben um 0,6 Prozent.

Mit 353,4 Millionen entfallen rund 90 Prozent des Nachtragsvolumens auf den Asylbereich. Die Krise in Syrien sowie der anhaltende Migrationsdruck aus Afghanistan und Afrika haben seit Mitte des vergangenen Jahres ausserordentlich grosse Flüchtlingsströme Richtung Europa zur Folge. Der Voranschlag 2016 basierte auf der Annahme, dass im Jahr 2015 26’000 neue Asylgesuche gestellt und 30’000 Fälle abgeschlossen würden. Tatsächlich wurden knapp 39’500 Gesuche eingereicht und 28’100 Gesuche abgeschlossen. Die höheren Gesuchseingänge und die hohe Schutzquote (53,1 %) im vergangenen Jahr führen zu höheren Personenbeständen im Asylprozess. Der Bundesrat beantragt deshalb zusätzliche Mittel insbesondere für die Sozialhilfe (266,8 Mio.) und für mehr Unterbringungsplätze (82,8 Mio.).

Weitere grössere Nachträge betreffen die Verstärkung der Massnahmen im Bereich der Kommission für Technologie und Innovation (KTI) im Umfang von 15,8 Millionen, den Werterhalt und die Weiterentwicklung des nationalen Sicherheitsfunksystems POLYCOM (13,8 Mio.) sowie Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (6,3 Mio.).

Die mit dem Nachtrag I beantragten Mehrausgaben entsprechen insgesamt 0,6 Prozent der mit dem Voranschlag 2016 bewilligten Gesamtausgaben und liegen damit deutlich über dem langjährigen Durchschnitt (2009–2015: 0,2 %).

Was sind Nachtragskredite?

Nachtragskredite ergänzen das Budget des laufenden Jahres mit unvermeidlichen Aufwendungen oder Investitionsausgaben und müssen vom Parlament bewilligt werden. Nachtragskredite können beantragt werden, wenn der Mittelbedarf nicht rechtzeitig vorhergesehen werden konnte, ein verzögerter Leistungsbezug zu erheblichen Nachteilen führen würde und nicht bis zum nächsten Voranschlag zugewartet werden kann. Die Verwaltungseinheiten haben den zusätzlichen Kreditbedarf eingehend zu begründen.

Der Bundesrat unterbreitet dem Parlament die Nachtragskredite zweimal jährlich mit einer Botschaft. Die Behandlung in den eidgenössischen Räten erfolgt in der Sommersession (Nachtrag I, gemeinsam mit der Rechnung des Vorjahres) bzw. in der Wintersession (Nachtrag II, gemeinsam mit dem Budget für das folgende Jahr).

  


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