Bundesrat hat Ausschüsse festgelegt

Bern, 23.03.2016 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 23. März 2016 seine Ausschüsse und deren Mandate neu festgelegt.

Der Bundesrat kann für bestimmte Geschäfte aus seiner Mitte Ausschüsse bestellen (Artikel 23 des Regierungs- und Verwaltungsorganisationsgesetzes vom 21. März 1997; SR 172.010). Diese bestehen in der Regel aus drei Mitgliedern. Die Ausschüsse bereiten Beratungen und Entscheidungen des Bundesrates vor oder führen für das Kollegium Verhandlungen mit anderen in- oder ausländischen Behörden oder mit Privaten. Sie haben keine Entscheidbefugnisse.

Gemäss der Neuordnung der Ausschüsse sind folgende sieben statt wie bisher neun Ausschüsse eingesetzt:

Ausschuss
Auswärtige Angelegenheiten und Europapolitik
Zusammensetzung
Vorsitz: EDA
Mitglieder: WBF, EJPD

Ausschuss
Wirtschaft (inkl. Bildung, Forschung und Innovation)
Zusammensetzung
Vorsitz: WBF
Mitglieder: EFD, EDI

Ausschuss
Finanzfragen (inkl. Treffen mit der Nationalbank)
Zusammensetzung
Vorsitz: EFD
Mitglieder: UVEK, WBF

Ausschuss
Sicherheit
Zusammensetzung
Vorsitz: VBS
Mitglieder: EJPD, EDA

Ausschuss
Innenpolitik (Soziale Sicherheit und Gesundheit)
Zusammensetzung
Vorsitz: EDI
Mitglieder: EFD, EJPD

Ausschuss
Migration und Integration
Zusammensetzung
Vorsitz: EJPD
Mitglieder: EDI, EDA

Ausschuss
Energie, Umwelt und Infrastruktur
Zusammensetzung
Vorsitz: UVEK
Mitglieder: EFD, VBS

 


Adresse für Rückfragen

André Simonazzi, Bundesratssprecher
Tel.: 058 462 37 03; andré.simonazzi@bk.admin.ch


Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundeskanzlei
http://www.bk.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-61110.html