Auslieferung in zwei Fällen nicht möglich

Bern, 17.03.2016 - Die zwei eingebürgerten Personen, die verdächtigt werden, Mitglieder der Frauenfelder Zelle der 'Ndrangheta zu sein, werden nicht an Italien ausgeliefert. Das Bundesamt für Justiz (BJ) hat die italienischen Behörden informiert, dass sich beide der Auslieferung widersetzen und als Schweizer Bürger nicht ohne ihre Zustimmung ausgeliefert werden können.

Auch die 15 italienischen Staatsangehörigen, die am 8. März 2016 in den Kantonen Thurgau, Zürich und Wallis festgenommen worden sind, widersetzen sich der Auslieferung an Italien. Das BJ wird nun prüfen, ob die Voraussetzungen für eine Auslieferung gemäss dem Europäischen Auslieferungsübereinkommen erfüllt sind. 12 der 13 mutmasslichen Mitglieder der Frauenfelder Zelle der 'Ndrangheta sind in den vergangenen Tagen unter Auflagen wie die Leistung von Kautionen und anderen Sicherungsmassnahmen (Schriftenabgabe, Meldepflicht) aus der Haft entlassen worden, weil das BJ das Fluchtrisiko und die Kollusionsgefahr als gering einstuft. Sie haben sich verpflichtet, jederzeit für das Auslieferungsverfahren zur Verfügung zu stehen.

Nicht vorgesehen ist eine Freilassung der beiden im Kanton Wallis festgenommenen Personen. Sie sind wegen Straftaten, die sie in Italien begangen haben (Mitgliedschaft in einer kalabrischen Zelle der 'Ndrangheta), am 21. Oktober 2014 vom Gericht in Reggio Calabria zu Freiheitsstrafen von neun bzw. sechs Jahren verurteilt worden. Die Schweiz ist daher verpflichtet, die beiden Personen auszuliefern, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind. Im Falle der mutmasslichen Mitglieder der Frauenfelder Zelle besteht hingegen grundsätzlich keine Auslieferungsverpflichtung, weil die strafbaren Handlungen in der Schweiz begangen worden sein sollen.


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