Untersuchungen gegen Ex-Minister aus Ruanda eingestellt

Bern, 16.03.2016 - Der Oberauditor hat die strafrechtlichen Untersuchungen gegen einen in der Schweiz wohnhaften Ex-Minister aus Ruanda eingestellt. Die ruandischen Strafverfolgungsbehörden warfen ihm vor, sich während des Völkermords im ruandischen Bürgerkrieg von 1994 Kriegsverbrechen schuldig gemacht zu haben. Diese Vorwürfe haben sich als haltlos erwiesen. Dieses Verfahren ist das letzte Verfahren, das die schweizerische Militärjustiz auf der Grundlage des Kriegsvölkerrechts durchgeführt hat.

1999 leitete die Schweizerische Militärjustiz gegen einen ruandischen Staatsbürger eine vorläufige Beweisaufnahme ein, um abzuklären, ob dieser im Zusammenhang mit dem Völkermord in Ruanda von 1994 Kriegsverbrechen begangen habe. Der Ruander war 1994 Mitglied der ruandischen Übergangsregierung. Er floh im Juni 1994 in die Schweiz, wo er heute noch lebt. Der Untersuchungsrichter schloss 2005 die vorläufige Beweisaufnahme mit dem Antrag ab, dem Verfahren keine weitere Folge zu geben, da keine Hinweise auf ein strafbares Verhalten vorlagen. Der Oberauditor hiess diesen Antrag gut.

Als im Sommer 2008 die ruandischen Strafverfolgungsbehörden gegen den Ruander ein Auslieferungsbegehren stellten, ordnete der Oberauditor erneut eine vorläufige Beweisaufnahme an. In enger Zusammenarbeit mit den ruandischen Behörden und dem Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda wurden die neuerlichen Vorwürfe gegen den Ruander unter anderem mit umfangreichen Ermittlungen sowohl vor Ort wie auch am Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda in Arusha (Tansania) untersucht. Dabei wurde festgestellt, dass die Vorwürfe, die dem ruandischen Auslieferungsbegehren zugrunde lagen, haltlos sind. Schliesslich haben auch die letzten Urteile der Berufungskammer des Internationalen Strafgerichtshof für Ruanda keine Anhaltspunkte ergeben, welche die Weiterführung einer Strafuntersuchung gegen den Ruander rechtfertigen würden. Dementsprechend hat der Oberauditor auf Antrag des Untersuchungsrichters entschieden, auch diesem Verfahren keine weitere Folge zu geben. Dieser Entscheid ist rechtskräftig.

Dieses Verfahren ist das letzte Verfahren der Schweizerischen Militärjustiz auf der Grundlage der Genfer Konventionen über den Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten. Seit 2011 fallen in der Schweiz die Verfahren wegen Völkermordes, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Kriegsverbrechen in die Kompetenz der Bundesanwaltschaft.


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