Neue Verordnung über die Requisition von Zivilschutzanlagen

Bern, 11.03.2016 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung die neue Verordnung über die Requisition von Zivilschutzanlagen zur Bewältigung von Notlagen im Asylbereich verabschiedet. Damit können Bund und Kantone im Notfall rascher auf die Ressourcen des Zivilschutzes zurückzugreifen. Die Verordnung tritt am 1. April 2016 in Kraft.

Die Lage im Asylbereich ist seit einiger Zeit angespannt. Die künftige Entwicklung lässt sich derzeit nicht zuverlässig vorhersehen. Es ist nicht auszuschliessen, dass die Zahl neu eintreffender Asylsuchender innert kurzer Zeit ansteigen kann. Vor diesem Hintergrund erarbeiten Bund und Kantone unter Leitung des Staatssekretariats für Migration SEM eine nationale Vorsorgeplanung, die auch den Einsatz von Ressourcen des Zivilschutzes für den Asylbereich umfasst.

Ein Element dieser Vorsorgeplanung ist die vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz BABS in Zusammenarbeit mit den kantonalen Partnern erarbeitete neue Verordnung über die Requisition von Schutzanlagen und Liegestellen zur Bewältigung von Notlagen im Asylbereich. Sie stützt sich auf das im Bevölkerungs- und Zivilschutzgesetz statuierte Requisitionsrecht für den Zivilschutz und regelt die Einzelheiten einer möglichen Requisition von Schutzanlagen und Liegestellen durch den Bund oder durch die Kantone. Es handelt sich dabei um eine rein vorsorgliche Massnahme. Bevor eine Requisition tatsächlich erfolgen kann, ist zwingend ein weiterer Beschluss des Bundesrates bzw. der kantonal zuständigen Stelle, d.h. in der Regel der Kantonsregierung, erforderlich, der das Vorliegen einer nationalen bzw. kantonalen Notlage feststellt und den Zivilschutz zu ihrer Bewältigung aufbietet.


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