Vote électronique: Menschen mit einer Behinderung können im Kanton Basel-Stadt erstmals elektronisch abstimmen

Bern, 11.03.2016 - An seiner Sitzung vom 11. März 2016 hat der Bundesrat dem Gesuch des Regierungsrats des Kantons Basel-Stadt stattgegeben, Menschen mit einer Behinderung die elektronische Stimmabgabe zu ermöglichen.

Es ist schweizweit das erste Mal, dass Stimmberechtigte, die aufgrund ihrer Behinderung bislang nicht autonom abstimmen und wählen können, am Urnengang vom 5. Juni 2016 vom elektronischen Stimmkanal Gebrauch machen können.

Der Kanton Basel-Stadt geht davon aus, dass sich etwa 400 Stimmberechtigte melden, um diese Dienstleistung in Anspruch zu nehmen. Die im Kanton immatrikulierten Auslandschweizer Stimmberechtigten werden wie bis anhin per Internet abstimmen können.

Die Ausdehnung auf Stimmberechtigte mit einer Behinderung entspricht der Strategie des Bundesrates zur Einführung der elektronischen Stimmabgabe. Diese Personengruppe gilt nebst den Auslandschweizer Stimmberechtigten als prioritäre Zielgruppe.


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