Bundesarchiv übernimmt Unterlagen zu nachrichtenlosen Vermögen

Bern, 10.03.2016 - Das Bundesarchiv hat einen Teil der Unterlagen des Schiedsgerichts für nachrichtenlose Konten mit Sitz in der Schweiz übernommen. Das Claims Resolution Tribunal (CRT) prüfte die Ansprüche auf Schweizer Bankkonten von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung oder ihren Erben. Bei den Akten handelt es sich vor allem um Kopien von Bankunterlagen und Vermögensaufstellungen seit den 1930-er Jahren.

1996 und 1997 wurden bei einem New Yorker Gericht mehrere Sammelklagen gegen Schweizer Banken eingereicht. Die Kläger warfen diesen u. a. vor, Vermögenswerte von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung zurückgehalten zu haben. Parallel zu den Sammelklagen verständigten sich die Schweizerische Bankiervereinigung, die World Jewish Restitution Organization und der World Jewish Congress auf ein Verfahren, um nach Schweizer Bankkonten von Opfern der nationalsozialistischen Verfolgung zu suchen.

1998 einigten sich die Banken mit den Sammelklägern auf einen "Globalen Vergleich": Die Banken zahlten 1,25 Milliarden US-Dollar in einen Vergleichsfonds ein, im Gegenzug wurden alle Klagen fallengelassen. Nachdem das New Yorker Gericht den Vergleich genehmigt hatte, wurde ein Verteilungsplan erarbeitet. Die Arbeiten des für die Verteilung zuständigen Gerichts, des Claims Resolution Tribunals CRT, erfolgten in zwei Phasen: Phase 1 (CRT-1) betraf die Abklärung von Ansprüchen von Personen, deren Namen bereits 1997 von den Schweizer Banken veröffentlicht worden waren. Phase 2 (CRT-2) bezog sich auf die Abklärungen, die im Zusammenhang mit dem „Globalen Vergleich“ durchgeführt wurden. Nach Beendigung seiner Arbeit wurde das Schiedsgericht 2012 aufgelöst.

Jene Unterlagen aus der Phase 2, die das CRT zur Prüfung der Ansprüche im Rahmen des globalen Vergleichs verwendet hatte, wurden vom Bundesarchiv nun übernommen. Das Bundesarchiv wird die Unterlagen bis Ende 2016 erschliessen, damit sie recherchierbar sind. Die Kosten dafür werden von der Schweizerischen Bankiervereinigung und vom Schiedsgericht übernommen. Die Regelung über den Zugang zu den Unterlagen orientiert sich am Bundesgesetz über die Archivierung (BGA, SR 152.1), das heisst, es gilt eine Schutzfrist von 30 Jahren. Direktbetroffene haben aber immer Zugang zu ihren eigenen Unterlagen.


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