Hausdurchsuchung in den Büros der Fédération Française de Football (FFF) in Paris
Bern, 09.03.2016 - Die Bundesanwaltschaft hat im Rahmen des hängigen Strafverfahrens gegen Joseph Blatter die französischen Justizbehörden um Rechtshilfe ersucht.
Die nationale Finanzstaatsanwaltschaft Frankreichs (Parquet national financier) hat gestern im Rahmen des Vollzugs des Rechtshilfeersuchens vom 14. Januar 2016 und in enger Zusammenarbeit mit der Bundesanwaltschaft eine Durchsuchung der Büros des nationalen Fussballverbundes Frankreichs (Fédération Française de Football) in Paris durchgeführt. Die Bundesanwaltschaft war bei der Hausdurchsuchung anwesend.
Es wurden Dokumente im Zusammenhang mit der mutmasslichen Zahlung der 2 Millionen CHF beschlagnahmt, welche unter anderem Gegenstand des Verfahrens ist.
Die Bundesanwaltschaft dankt den französischen Justizbehörden für ihre wertvolle Zusammenarbeit in dieser Angelegenheit.
Das Verfahren gegen Joseph Blatter wurde am 24. September 2015 eröffnet wegen des Verdachts der ungetreuen Geschäftsbesorgung (Art. 158 des Strafgesetzbuches der Schweiz, StGB) und – eventualiter – wegen Veruntreuung (Art. 138 StGB). Der Status von Michel Platini im Strafverfahren hat sich seit der Medienmitteilung vom 25. September 2015 nicht verändert.
Für Joseph Blatter, gilt wie für alle Beschuldigten, die Unschuldsvermutung.
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