15 mutmassliche Mitglieder der 'Ndrangheta in Auslieferungshaft

Bern, 08.03.2016 - Auf Anordnung des Bundesamtes für Justiz (BJ) sind heute in den Kantonen Thurgau, Zürich und Wallis 15 mutmassliche Mitglieder der mafiösen Vereinigung 'Ndrangheta festgenommen und in Auslieferungshaft genommen worden. Die italienischen Behörden werfen ihnen vor, Mitglieder einer kriminellen Organisation zu sein.

Die 15 italienischen Staatsangehörigen wurden heute von den Kantonspolizeien Thurgau, Zürich und Wallis festgenommen (12 im Kanton Thurgau, 1 im Kanton Zürich und 2 im Kanton Wallis). Die Haftanordnung des BJ stützt sich auf italienische Auslieferungsersuchen, die zwischen Februar 2015 und Januar 2016 eingereicht wurden. Grundlage dieser Ersuchen sind Haftbefehle bzw. ein Urteil des Gerichts von Reggio Calabria wegen Mitgliedschaft in einer kriminellen Organisation. Zwei Personen sind bereits zu Freiheitsstrafen von neun bzw. sechs Jahren verurteilt worden.

Wie den Auslieferungsersuchen zu entnehmen ist, sollen die vorwiegend im Kanton Thurgau wohnhaften Personen Mitglieder der Frauenfelder Zelle der kalabresischen 'Ndrangheta sein. Die Zugehörigkeit zu dieser kriminellen Organisation äussert sich namentlich durch die Mitwirkung an Treffen, die Teilnahme an Riten, die Unterordnung unter die hierarchischen Strukturen und den bedingungslosen Gehorsam. Das BJ gelangte zum Schluss, dass der in den Ersuchen dargelegte Sachverhalt auf den ersten Blick auch in der Schweiz gemäss Art. 260ter StGB (Kriminelle Organisation) strafbar ist und damit namentlich die beidseitige Strafbarkeit als Voraussetzung für eine Auslieferung erfüllt ist.

Vorrang der Auslieferung

Das von der Bundesanwaltschaft (BA) gegen diese Personen wegen des gleichen Delikts geführte Strafverfahren hätte grundsätzlich Vorrang vor einer Auslieferung an Italien. Gemäss Rechtshilfegesetz kann jedoch - unter anderem aus prozessökonomischen Gründen - in Ausnahmefällen die Auslieferung bewilligt werden. Die in der Schweiz verfolgten Straftaten erwiesen sich als Teil einer umfassenden Ermittlung der italienischen Behörden. Zudem wurden zwei Mitglieder dieser Zelle im Sommer 2014 in Italien verhaftet am 23. Oktober 2015 in erster Instanz zu Freiheitsstrafen von 14 bzw. 12 Jahren verurteilt. Die BA erklärte deshalb gegenüber dem BJ, dass einer Auslieferung der Vorrang zukommen soll.

Einvernahme der verhafteten Personen

Die festgenommenen Personen werden heute im Auftrag des BJ von den Behörden der Kantone Thurgau, Zürich und Wallis zu den italienischen Auslieferungsersuchen einvernommen. Erklärt sich die Person mit der sofortigen Auslieferung einverstanden, wird ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt. Das BJ kann in diesem Fall unverzüglich die Auslieferung an Italien bewilligen und den Vollzug veranlassen. Widersetzt sich hingegen die Person ihrer Auslieferung, wird das BJ - gestützt auf das italienische Ersuchen und die Stellungnahme der gesuchten Person - über die Auslieferung entscheiden. Der Auslieferungsentscheid des BJ kann beim Bundesstrafgericht angefochten werden. Der Entscheid des Bundesstrafgerichts kann nur in besonderen Fällen - namentlich bei Hinweisen auf schwere Mängel des Strafverfahrens im Ausland - an das Bundesgericht weitergezogen werden.

Neben den festgenommenen Personen werden zwei weitere verdächtige Personen zu einer Einvernahme vorgeladen. Da diese Personen eingebürgert worden sind, konnten sie nicht in Auslieferungshaft genommen werden. Als Schweizer Bürger können sie nicht ohne ihre Zustimmung an Italien ausgeliefert werden.

Hinweise an die Medienschaffenden:
Das BJ wird eine weitere Medienmitteilung veröffentlichen, sobald die Ergebnisse der Einvernahmen bekannt sind.


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