Geschäftsbericht 2015 des Bundesrates verabschiedet

Bern, 07.03.2016 - Der Bundesrat hat seinen Geschäftsbericht 2015 verabschiedet. Schwerpunkte bilden eine finanzpolitische Standortbestimmung, die Unternehmenssteuerreform III, das Verhandlungsmandat zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens mit der EU sowie erfolgreiche Abschlüsse bei der WTO und in der Klimapolitik.

In seinem Geschäftsbericht gibt der Bundesrat jeweils Auskunft über die Erfüllung seiner Ziele, er geht aber auch auf die Bewältigung unvorhergesehener Ereignisse ein. An seiner Sitzung vom 17. Februar 2016 hat der Bundesrat den Geschäftsbericht 2015 verabschiedet. Über die Berichterstattung zum Geschäftsjahr 2015 hinaus enthält dieser auch eine Bilanz über die Legislatur 2011-2015.

Der Geschäftsbericht 2015 beginnt mit einer Übersicht über die im vergangenen Jahr realisierten Massnahmen. Diese gliedern sich nach den sieben Leitlinien, die sich der Bundesrat für die Legislaturperiode 2011-2015 gegeben hat: attraktiver und wettbewerbsfähiger Wirtschaftsstandort; regionale und globale Positionierung; Gewährleistung der Sicherheit; Festigung des gesellschaftlichen Zusammenhalts; nachhaltige Nutzung von Energie und Ressourcen; Topqualität in Bildung und Forschung; Gleichstellungspolitik.

Bericht geht ans Parlament
Die Geschäftsführung des Bundesrates ist im Frühling 2016 in den Geschäftsprüfungskommissionen von National- und Ständerat traktandiert. Beide Kammern des Parlaments werden ihn in der Sommersession 2016 behandeln.

Die gedruckte Fassung des Geschäftsberichts 2015 kann unter Beilage einer adressierten Klebeetikette beim Bundesamt für Bauten und Logistik (BBL) in 3003 Bern bezogen werden. Elektronische Bestellungen sind an verkauf.zivil@bbl.admin.ch zu richten. Im Internet ist der Bericht zu finden unter: www.admin.ch > Bundesrat > Dokumentation > Publikationen > Politische Planung .


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