Bundesrat optimiert Missbrauchsbekämpfung auf dem Arbeitsmarkt

Bern, 04.03.2016 - Der Bundesrat hat am 4. März 2016 im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a der Bundesverfassung (BV) zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Mittels eines Aktionsplans soll der Vollzug der flankierenden Massnahmen weiter verbessert werden. Zudem hat der Bundesrat heute die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen) zuhanden der eidgenössischen Räte verabschiedet. Bereits am 18. Dezember 2015 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit. Damit werden mehr Verstösse gegen das Entsendegesetz und gegen allgemeinverbindlich erklärte GAV aufgedeckt werden. Zuvor, bereits am 1. Juli 2015, verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes. Darin beschloss er, die Sanktionen für Verstösse gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5 000 auf 30 000 Franken zu erhöhen. Der Nationalrat hat am 1. März 2016 dieser Änderung zugestimmt und die Botschaft angenommen.

Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt sollen verstärkt bekämpft werden. Der Bundesrat hat gestützt auf den Bericht einer Arbeitsgruppe aus Vertreterinnen und Vertretern der Sozialpartner und der Kantone, die er am 18. Dezember 2015 reaktiviert hatte, folgende Massnahmen im Bereich der flankierenden Massnahmen (FlaM) beschlossen:

  • Änderung des Obligationenrechts: Der Bundesrat definiert neu die Voraussetzungen, unter denen ein Normalarbeitsvertrag (NAV) mit zwingenden Mindestlöhnen verlängert werden kann. Befristete NAV mit zwingenden Mindestlöhnen können im Rahmen der FlaM nach festgestellten Missbräuchen erlassen werden. In der Praxis wurden befristete NAV mit Mindestlöhnen bereits auf Bundes- und auf Kantonsebene erlassen und verlängert. Eine Regelung über die Voraussetzungen zur Verlängerung dient der Rechtssicherheit und entspricht dem Anliegen der Grenzkantone wie Tessin und Genf, die bereits in verschiedenen Branchen NAV mit Mindestlöhnen erlassen haben. Der Nationalrat hat vergleichbare Anträge bereits gutgeheissen.

  • Aktionsplan zur Verbesserung des Vollzugs der FlaM: Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) beauftragt, die Umsetzung eines Aktionsplans zur Verbesserung im Vollzug der FlaM zusammen mit den Sozialpartnern und den Kantonen anzugehen und dem Bundesrat bis im Oktober 2016 Bericht zu erstatten. Die Arbeitsgruppe kam einstimmig überein, dass zur Bekämpfung von Missbräuchen weitere Massnahmen zur Verbesserung des Vollzugs der FlaM ergriffen werden müssen. Eine Auswertung von Audits bei den Vollzugsorganen der FlaM, welche vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) seit 2013 durchgeführt wurden, zeigte bedeutende Verbesserungspotenziale im Vollzug auf. Gestützt darauf hat die Arbeitsgruppe einen Aktionsplan verabschiedet. Die Mitglieder der Arbeitsgruppe haben sich dazu verpflichtet, sich im Sinne des tripartiten Vollzugs der FlaM für dessen etappenweise Umsetzung bis im Herbst 2016 einzusetzen.

  • Prüfung der Einführung einer Zustelladresse in der Schweiz für ausländische Dienstleistungserbringerinnen und -erbringer: Der Bundesrat hat das WBF beauftragt, die Einführung einer Zustelladresse in der Schweiz für ausländische Dienstleistungserbringer zu prüfen und dem Bundesrat bis Ende April 2016 einen Vorschlag zu unterbreiten. Die Sozialpartner und die Kantonsvertreter haben dem Bundesrat die Prüfung dieser Massnahme in ihrem Bericht empfohlen.

Die unter der Leitung der Direktion für Arbeit des SECO geführte „Arbeitsgruppe zum Verbesserungsbedarf von Vollzug und Missbrauchsbekämpfung der FlaM“ tagte zwischen Dezember 2015 und Februar 2016 sechs Mal und erstattete dem Bundesrat über ihre Arbeiten Bericht. Die Arbeitsgruppe hatte vom Bundesrat folgende Aufträge erhalten:

  • Bundesgesetz zur Optimierung der FlaM: Es war zu prüfen, welche Massnahmen der am 1. April 2015 vom Bundesrat sistierten Vorlage für ein „Bundesgesetz zur Optimierung der FlaM“ mit Blick auf die Vollzugsverbesserung und Missbrauchsbekämpfung weiterverfolgt werden sollen;

  • Verbesserung des Vollzugs der FlaM: Die Arbeitsgruppe sollte im Lichte des vom Bundesrat vorgeschlagenen Modells zur Steuerung der Zuwanderung den Verbesserungsbedarf beim Vollzug der FlaM und bei der Missbrauchsbekämpfung analysieren und Massnahmen erarbeiten;

  • Prüfung allfälliger zusätzlicher gesetzlicher Massnahmen.

In Bezug auf die sistierte Vorlage für ein „Bundesgesetz zur Optimierung der FlaM“ hatten die Sozialpartner keine Einigung erzielt.

Bereits am 18. Dezember 2015 verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit. Die Revision stellt einen verbesserten Informati-onsaustausch der verschiedenen an der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligten Behörden si-cher. Damit wird die Missbrauchsbekämpfung über den Bereich Schwarzarbeit hinaus ver-stärkt: Insbesondere können mehr Verstösse gegen das EntsG und gegen allgemeinverbind-lich erklärte GAV aufgedeckt werden. Der Schutz der Arbeits- und Lohnbedingungen als zentrale Aufgabe der FlaM wird damit verstärkt. Neu sollen die Kontrollorgane ausserdem die Kompetenz erhalten, in Bagatellfällen selbstständig Bussen auferlegen zu können.

Zuvor, bereits am 1. Juli 2015, verabschiedete der Bundesrat die Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes. Er schlug dem Parlament vor, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5 000 auf 30 000 Franken zu erhöhen. Der Nationalrat hat am 1. März 2016 dieser Änderung zugestimmt und die Botschaft angenommen.


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