Bundesrat legt Gesetzesentwurf zur Steuerung der Zuwanderung vor

Bern, 04.03.2016 - Der Bundesrat hat am Freitag mehrere Gesetzesentwürfe zuhanden des Parlaments verabschiedet, um die Verfassungsbestimmungen zur Zuwanderung umzusetzen. Der Bundesrat strebt weiter eine einvernehmliche Lösung mit der EU an. Weil aber mit der EU noch keine Einigung erzielt werden konnte, schlägt er nun, wie angekündigt, vor, die Zuwanderung mittels einseitiger Schutzklausel zu steuern: Wird ein bestimmter Schwellenwert überschritten, muss der Bundesrat jährliche Höchstzahlen festlegen. Um das inländische Arbeitskräftepotenzial besser auszuschöpfen, will der Bundesrat zudem, dass Personen aus dem Asylbereich, die in der Schweiz bleiben dürfen, leichter eine Arbeit finden. Zugleich hat er eine Änderung des Ausländergesetzes beschlossen, welche verhindert, dass ausländische Stellensuchende Sozialhilfe beziehen. Weiter hat der Bundesrat auch die Botschaft zur Ausweitung des Freizügigkeitsabkommens (FZA) auf Kroatien verabschiedet. Eine Ratifizierung des Kroatien-Protokolls ist Voraussetzung für die weitere Teilnahme der Schweiz am Forschungsrahmenprogramm Horizon 2020.

Der Bundesrat hat heute seine Entscheide vom 4. Dezember 2015 bestätigt. Demnach wird er die laufenden Gespräche mit der EU fortführen und strebt weiterhin eine einvernehmliche Lösung an. Damit will der Bundesrat auch den bilateralen Weg sichern. Eine Einigung ist indes noch nicht gefunden worden. Spätestens nach dem Referendum über den Verbleib von Grossbritannien in der EU sollen die Konsultationen mit der EU rasch fortgesetzt werden. Kann in diesen Gesprächen eine Einigung erzielt werden, wird der Bundesrat das Verhandlungsresultat in geeigneter Weise in die parlamentarischen Beratungen einbringen. Um die verfassungsmässige Frist zur Steuerung der Zuwanderung einhalten zu können, schlägt der Bundesrat im Gesetzesentwurf nun eine einseitige Schutzklausel vor.

Einseitige Schutzklausel für Personen aus EU/EFTA-Staaten

Die vorgeschlagene einseitige Schutzklausel sieht vor, dass der Bundesrat jährliche Höchstzahlen für die Bewilligungen von Personen aus den EU- und EFTA-Staaten festlegt, wenn ein bestimmter Schwellenwert bei der Zuwanderung überschritten wird. Dabei berücksichtigt der Bundesrat die gesamtwirtschaftlichen Interessen der Schweiz, wie dies in der Verfassung vorgesehen ist, und stützt sich auf die Empfehlung einer neu zu schaffenden Zuwanderungskommission. Gleichzeitig ergreift er Massnahmen, um insbesondere das inländische Arbeitskräftepotenzial zu fördern sowie den Vollzug des Ausländerrechts bei Bedarf anzupassen. Der Bundesrat will damit die Nachfrage nach zusätzlichen ausländischen Arbeitskräften senken.

Massnahmen gegen Sozialmissbrauch

Die Änderung des Ausländergesetzes umfasst auch Massnahmen zum verbesserten Vollzug des bestehenden FZA. Konkret soll ausgeschlossen werden, dass ausländische Stellensuchende in der Schweiz Sozialhilfe beziehen. Weiter definiert die Vorlage die Kriterien, wann eine arbeitslose Person ihr Aufenthaltsrecht in der Schweiz verliert. Zudem ist im Gesetz ein Datenaustausch zwischen den Behörden vorgesehen, wenn jemand Ergänzungsleistungen bezieht.

Ferner hat der Bundesrat eine Zusatzbotschaft zu den Integrationsbestimmungen im Ausländergesetz verabschiedet. In Ergänzung zur bereits beschlossenen Verstärkung der Fachkräfteinitiative, die darauf abzielt das inländische Arbeitsmarktpotenzial besser auszuschöpfen, schlägt der Bundesrat weitere Massnahmen im Asylbereich vor. Für Personen, die in der Schweiz bleiben dürfen, soll es leichter werden, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. So sollen die Bewilligungsverfahren vereinfacht oder die Sonderabgabepflicht abgeschafft werden.

Ausdehnung des FZA auf Kroatien

Weiter hat der Bundesrat heute die Botschaft zur Ausweitung des FZA auf Kroatien an das Parlament verabschiedet. Kroatien ist seit dem 1. Juli 2013 Mitgliedstaat der EU. Die Personenfreizügigkeit zwischen der Schweiz und der EU soll deshalb künftig auch für Kroatien gelten. Das entsprechende Protokoll III wurde heute unterzeichnet und dem Parlament zur Genehmigung unterbreitet. Die Ratifikation, also die rechtlich verbindliche Inkraftsetzung, soll erfolgen, wenn eine FZA-kompatible Lösung vorliegt.

Die Unterzeichnung des Protokolls III sowie die parlamentarische Beratung sind aus zwei Gründen wichtig: Erstens schaffen sie die Voraussetzung dafür, dass Kroatien gleich behandelt werden kann wie die übrigen EU-Mitgliedstaaten. Zweitens wird damit ein wichtiger Schritt zur Vollassoziierung der Schweiz an das Forschungsrahmenabkommen Horizon 2020 unternommen. Ohne Ratifikation bis Februar 2017 hätte die Schweiz nur noch den Status eines Drittstaats in diesem für den Wirtschafts- und Forschungsplatz Schweiz zentralen Forschungsrahmenprogramm, und zwar rückwirkend ab 1. Januar 2017. Schweizer Forschende könnten sich dann nur noch an bestehende Projekte als Drittstaat-Partner ohne Finanzierung durch die EU anschliessen, was auch der Reputation des Forschungsplatzes Schweiz abträglich wäre.

Geringe Auswirkungen der Eurokrise auf die Zuwanderung in die Schweiz

Der Bundesrat hat zudem eine Studie dazu zur Kenntnis genommen, inwiefern sich die Eurokrise auf die Zuwanderung in die Schweiz ausgewirkt hat. Laut der Studie wandern krisenbedingt vor allem Menschen aus jenen Ländern zu, die am stärksten von der Eurokrise betroffen sind und bereits vor der Krise Auswanderungsländer waren (Portugal, Spanien, Italien). Betroffen sind vor allem saisonale Branchen wie das Gast- und Baugewerbe, in welchen vor allem wenig qualifizierte Arbeitskräfte beschäftigt werden. In Anbetracht dieser Ergebnisse kommt der Förderung des inländischen Potenzials in diesen Branchen eine besondere Bedeutung zu.

Der Bundesrat hat ausserdem zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Mittels eines Aktionsplans soll der Vollzug der flankierenden Massnahmen weiter verbessert werden. Er hat ferner die Botschaft zur Änderung des Obligationenrechts (Verlängerung von Normalarbeitsverträgen mit Mindestlöhnen) verabschiedet.


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