Neuberechnung des LSVA-Anteils für Liechtenstein

Bern, 04.03.2016 - Der Bundesrat hat heute eine Änderung der LSVA-Vereinbarung zwischen der Schweiz und dem Fürstentum Liechtenstein für die Zeit von 2016 bis 2020 genehmigt. Damit wird der Anteil des Fürstentums aus den Einnahmen der leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) angepasst.

Der prozentuale Anteil des Fürstentums Liechtenstein an den Einnahmen aus der LSVA wird alle fünf Jahre gestützt auf die Bevölkerungszahlen, die Länge der Strassennetze, die Anzahl schwerer Motorfahrzeuge sowie die Aussenhandelszahlen beider Länder angepasst. Für das Jahr 2016 beläuft sich der budgetierte Betrag für das Fürstentum Liechtenstein auf rund 10,8 Mio. Franken. Dieser Betrag ist um rund 0,4 Mio. Franken höher als bisher, weil das Fürstentum im Verhältnis zur Schweiz eine relativ starke Zunahme von Direktimporten und -exporten nach Gewicht verzeichnet und der prozentuale Anteil zugunsten des Fürstentums Liechtenstein daher nach oben korrigiert wurde.


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