Der Hochschulrat genehmigt das Sonderprogramm 2017-2020 «Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin»

Bern, 26.02.2016 - Der Hochschulrat hat am 25. Februar 2016 Inhalt und Ausgestaltung des Sonderprogramms «Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin» verabschiedet. Dies nachdem der Bundesrat am Vortag den entsprechenden Zusatzkredit von 100 Millionen Franken im Rahmen der Botschaft über die Förderung von Bildung, Forschung und Innovation 2017−2020 beschlossen hatte. Ziel dieses Programms ist eine schrittweise Erhöhung der Anzahl Abschlüsse in Humanmedizin auf 1300 ab dem Jahr 2025. Die Rektorenkonferenz der schweizerischen Hochschulen ist für die Koordination der Eingabe der Gesuche zuständig.

Die zunehmende Abhängigkeit vom Ausland und die ungenügende Ausschöpfung des inländischen Arbeitskräftepotenzials im Gesundheitsbereich beschäftigen die Hochschulakteure seit langem. Der 2015 geäusserte Wille des Bundesrates, etwas dagegen zu unternehmen, fand im Hochschulrat Anklang. Dieser einigte sich auf fünf im Rahmen des Sonderprogramms unterbreitete Auswahl- und Finanzierungskriterien.

Wirksamkeit: Die von den Hochschulen vorgeschlagenen Massnahmen sollen einen kurzfristig umsetzbaren, aber langfristig wirkenden Beitrag leisten zu einer nachhaltigen und im Hinblick auf die medizinische Versorgung bedarfsgerechten Erhöhung der Anzahl Studienplätze und somit der Anzahl Studienabschlüsse.

Priorisierung der Lehre: Finanziert werden ausschliesslich Massnahmen, die zu einer nachhaltigen Erhöhung der Anzahl Studienplätze führen. Im Vordergrund stehen Projekte, die zur Stärkung der medizinischen Grundversorgung und der Interprofessionalität beitragen.

Nachhaltigkeit: Die Nachhaltigkeit der Massnahmen zur Erhöhung der Ausbildungskapazitäten muss mit mehrjährigen, vom Träger unterstützten Finanzplänen garantiert werden können. Die Finanzpläne müssen aufzeigen, dass die Kantone die Aus- und Weiterfinanzierung der Massnahmen über die Periode 2017−2020 hinaus selber leisten können.

Effizienz: Der Ausbau des Ausbildungsangebots muss mit Blick auf das Gesamtsystem zweckmässig und kosteneffizient erfolgen.

Koordination: Die Einbettung ins gesamte Ausbildungssystem muss verbindlich nachgewiesen werden (ausreichende Anzahl Studierende, garantierte Praktikumsplätze, Vereinbarungen mit Partneruniversitäten).

Als Finanzierungsgrundsatz soll eine Pauschalfinanzierung gelten: Zum einen aufgrund der Anzahl zusätzlicher Abschlüsse in den Jahren 2017 bis 2019 (Referenzjahr 2013), zum anderen zugunsten einer Erweiterung der Studienkapazitäten in der Periode 2017−2020.

Auf akademischer Ebene übernimmt swissuniversities die Koordination der Eingabe der Gesuche. Sie unterbreitet dem Hochschulrat bis Ende August 2016 ein kohärentes Paket von Projekten, welche die erforderlichen Kriterien erfüllen. Auf politischer Ebene wird der Hochschulrat Anfang 2017, vorbehältlich der parlamentarischen Beschlüsse zur BFI-Botschaft 2017−2020, über die Finanzierung und damit auch über die Koordination und Aufgabenteilung entscheiden. Er stützt sich dabei auf die Empfehlungen des Ausschusses zu Fragen der Hochschulmedizin, in dem mit der Schweizerischen Konferenz der kantonalen Gesundheitsdirektorinnen und -direktoren GDK und dem Bundesamt für Gesundheit BAG auch die Gesundheitspolitik vertreten ist.

Der Hochschulrat verspricht sich viel von diesem Programm. Er weist jedoch darauf hin, dass die beträchtlichen finanziellen Anstrengungen des Bundes und der kantonalen Bildungs- und Erziehungsdepartemente ergänzt werden müssen mit Anreizen im Gesundheitssystem, um eine bessere geografische Verteilung der Ärztinnen und Ärzte zu erreichen und die Studierenden zu ermutigen, Fachbereiche zu wählen, in denen der Mangel am grössten ist.

An der gleichen Sitzung nahm der Hochschulrat Kenntnis von der Anzahl Anmeldungen zum Medizinstudium, die bis Mitte Februar bei swissuniversities eingegangen waren. Angesichts der hohen Zahl von Studieninteressierten, welche die Aufnahmekapazitäten an den Hochschulen bei weitem überschreiten, empfahl er den Kantonen Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Bern, Freiburg und Zürich für die Zulassung zum Studium der Human-, Zahn- und Veterinärmedizin sowie der Chiropraktik für das Studienjahr 2016/2017 einen Numerus clausus anzuwenden. Er empfahl diesen Kantonen, die Anzahl Studierender mittels des Eignungstests für das Medizinstudium in der Schweiz (EMS) zu begrenzen, der am 8. Juli 2016 stattfinden wird.


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