Verordnungen für die Festsetzung von Medikamentenpreisen werden angepasst

Bern, 24.02.2016 - Die Verordnungsbestimmungen zur Festsetzung der Preise kassenpflichtiger Arzneimitteln werden angepasst. Dies hat der Bundesrat entschieden. Grund dafür ist ein Urteil des Bundesgerichtes, wonach bei der periodischen Überprüfung der Preise kassenpflichtiger Arzneimittel neben dem Auslandpreisvergleich auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Vergleich zu anderen Arzneimitteln gleicher Indikation berücksichtigt werden muss. Ziel ist, die Überprüfung im Jahr 2017 wieder aufzunehmen. Für die Generika soll auf 2019 ein Referenzpreissystem eingeführt werden. Bei diesen sollen aber bereits vorher Kosten eingespart werden. Der Bundesrat hat das Eidgenössische Departement des Innern damit beauftragt, im Rahmen der Verordnungsänderungen entsprechende Massnahmen auszuarbeiten.

Zwischen 2012 und 2014 hat das Bundesamt für Gesundheit (BAG) jedes Jahr die Preise von rund einem Drittel der Arzneimittel überprüft, welche sich auf der Spezialitätenliste befinden und von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP, Grundversicherung) vergütet werden. Diese Überprüfung erfolgte, wie dies in der entsprechenden Verordnung vorgesehen war, vor allem anhand eines Auslandpreisvergleichs. Falls notwendig wurde eine Preissenkung verfügt. Dies war bei rund 1500 Arzneimitteln der Fall, was insgesamt zu Einsparungen von rund 600 Millionen Franken führte.

Einzelne Pharmaunternehmen haben gegen die vom BAG verfügten Preissenkungen Beschwerde erhoben. In einem Beschwerdeverfahren stellte das Bundesgericht im Dezember 2015 als letzte Instanz fest, dass eine Überprüfung dieses Arzneimittelpreises einzig mittels Auslandpreisvergleich nicht zulässig ist. In seinem Urteil befand das Gericht, dass die Überprüfung der Arzneimittelpreise breiter abgestützt werden muss. Es muss gemäss Bundesgericht jeweils auch das Kosten-Nutzen-Verhältnis im Verhältnis zu anderen Arzneimitteln gleicher Indikation oder ähnlicher Wirkungsweise berücksichtigt werden. Dieser sogenannte therapeutische Quervergleich kommt bei der Festlegung der Preise von Arzneimitteln zur Anwendung, die neu auf die Spezialitätenliste aufgenommen werden. Zudem müssen neben der Wirtschaftlichkeit auch die Kriterien wie die Wirksamkeit und die Zweckmässigkeit periodisch überprüft werden.

Die Überprüfung wird 2017 wieder aufgenommen
Bereits vor dem Entscheid des Bundesgerichtes hatten der Bundesrat und das Eidgenössische Department des Innern (EDI) die Verordnungen zur Preisfestsetzung von Arzneimitteln angepasst; die neuen Bestimmungen sind seit dem 1. Juni 2015 in Kraft und sehen vor, dass der therapeutische Quervergleich bei der Überprüfung der Preise stärker berücksichtigt werden muss als zuvor. Nach eingehender Analyse des Bundesgerichts-Urteils sind das EDI und das BAG nun zum Schluss gekommen, dass die derzeit geltenden Bestimmungen der Rechtsprechung des Gerichtes nicht standhalten würden, weil der therapeutische Quervergleich nicht systematisch berücksichtigt wird. Die neuen Verordnungsbestimmungen müssen daher noch einmal angepasst werden. Der Bundesrat hat entschieden, die periodische Überprüfung der Arzneimittelpreise auszusetzen, bis die angepassten Bestimmungen in Kraft treten. Dies soll 2017 erfolgen. Die Überprüfung der Arzneimittelpreise wird nach Inkrafttreten der neuen Verordnung wieder aufgenommen.

Massnahmen im Generika-Bereich
Derzeit erarbeitet das BAG parallel dazu ein Referenzpreissystem für die patentabgelaufenen Arzneimittel (inkl. Generika). Die entsprechende Gesetzesänderung dürfte nicht vor 2019 in Kraft treten. Generika sind in den europäischen Referenzländern durchschnittlich um bis zu 50 Prozent günstiger als in der Schweiz. Der Bundesrat hat das EDI deshalb beauftragt, im Rahmen der anstehenden Verordnungsänderungen bereits früher kosteneinsparende Massnahmen auszuarbeiten.


Adresse für Rückfragen

Bundesamt für Gesundheit BAG, Kommunikation, 058 462 95 05 oder media@bag.admin.ch



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Bundesamt für Gesundheit
http://www.bag.admin.ch

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-60747.html