Internationales Expertentreffen zur Rückgabe von Vermögenswerten

Bern, 23.02.2016 - Expertinnen und Experten aus rund dreissig Ländern und internationalen Organisationen nahmen vom 21. bis 23. Februar 2016 am «Lausanne IX»-Seminar zur Rückgabe von Potentatengeldern teil. Diese Spezialisten für internationale Rechtshilfe, den Austausch von Finanzinformationen und die Wiedererlangung von Vermögenswerten befassten sich im Auftrag der UNO mit Vorgehensweisen für die internationale Zusammenarbeit. Es liegt im Interesse der Schweiz, die Integrität ihres Finanzplatzes zu wahren, und eine ordnungsgemässe Rückgabe solcher Vermögenswerte ist ein wichtiger Bestandteil der Bekämpfung grenzüberschreitender Finanzkriminalität.

Unrechtmässig erworbene Vermögenswerte ehemaliger Machthaber, die von den Behörden jenes Landes, in dem sie sich befinden, gesperrt sind, können Gegenstand eines Rechtshilfeersuchens ihres Herkunftslandes sein, dessen Ziel es ist, die Vermögenswerte zu identifizieren, ihren rechtmässigen Eigentümern zurückzuerstatten und sicherzustellen, dass sie nicht erneut zu Korruptionszwecken verwendet werden, sondern der Bevölkerung zugutekommen.

Im Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen Korruption (UNCAC) ist die Frage der Rückgabe unrechtmässig erworbener Vermögenswerte erstmals 2003 in einem völkerrechtlichen Vertrag verankert worden. Die Fälle eingezogener Vermögenswerte der ehemaligen Präsidenten von Ägypten und Tunesien im Zusammenhang mit den Aufständen in diesen Ländern sowie der Fall des früheren ukrainischen Präsidenten zeigen, dass im Hinblick auf die Wiedererlangung von Vermögenswerten eine engere Zusammenarbeit im Justizbereich notwendig ist.

In diesem Sinne beschloss die internationale Gemeinschaft 2013 an der Generalversammlung der UNO in New York und an der Konferenz der Vertragsstaaten des Übereinkommens der Vereinten Nationen gegen Korruption (COSP) in Panama die Ausarbeitung von Richtlinien, die bei Rückgabegesuchen die Zusammenarbeit zwischen den Behörden vereinfachen sollen. 2014 bearbeiteten die am «Lausanne VIII»-Seminar teilnehmenden Experten diesen Auftrag und stellten eine Reihe von Richtlinien zur Rückgabe von Vermögenswerten zusammen. Die COSP bekräftigte 2015 in St. Petersburg ihre Unterstützung für den Lausanner Prozess.

Das neunte «Lausanner Seminar» setzte diese Überlegungen fort. In diesem Jahr arbeiteten die Experten den ersten Teil eines Leitfadens für die Umsetzung der Richtlinien aus. Das «Lausanne X»-Seminar wird 2017 die Liste bewährter Verfahren und konkreter Schritte zur Sperrung und Rückgabe von Potentatengeldern vervollständigen.

Die «Lausanner Seminare» - 2001 vom Eidgenössischen Departement für auswärtige Angelegenheiten (EDA) lanciert - werden in enger Zusammenarbeit mit dem International Centre for Asset Recovery (ICAR) des Basel Institute on Governamce sowie mit Unterstützung der Stolen Asset Recovery Initiative (StAR) der Weltbank und des Büros der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNODC) organisiert. Sie sollen hinsichtlich der Rückgabe gestohlener Vermögenswerte den Dialog und den Austausch von Fachwissen fördern.


Adresse für Rückfragen

Kommunikation EDA
Bundeshaus West
CH-3003 Bern
Tel. Medienstelle: +41 58 460 55 55
E-Mail: kommunikation@eda.admin.ch
Twitter: @EDA_DFAE



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für auswärtige Angelegenheiten
https://www.eda.admin.ch/eda/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-60738.html