Schweiz unterzeichnet Erklärung zur Einführung des AIA mit Südkorea und eröffnet Vernehmlassung

Bern, 19.02.2016 - Die Schweiz hat mit Südkorea eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Die beiden Länder beabsichtigen, die Daten gemäss dem globalen Standard für den AIA ab 2017 zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem in beiden Ländern die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.

Südkorea ist  das letzte Land einer ersten Serie von Staaten, mit denen die Schweiz eine Erklärung gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) unterzeichnet hat. Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch. Bisher haben sich fast 100 Staaten zur Übernahme des Standards und zum ersten Informationsaustausch auf dieser Basis ab 2017 oder 2018 bekannt.

Per dato wurden auf der MCAA-Basis Erklärungen mit Australien, den Kronbesitzungen der britischen Krone Jersey, Guernsey und der Insel Man sowie Island, Norwegen, Japan und Kanada abgeschlossen. Diese Länder entsprechen dem Profil der Länder, mit denen der Bundesrat den AIA einführen will. Mit der EU wird die Schweiz den AIA auf der Grundlage des am 27. Mai 2015 unterzeichneten Abkommens umsetzen. Die für 2017 geplante Einführung des AIA mit Südkorea mit einem ersten Austausch ab 2018 wird generell dazu beitragen, die Position der Schweiz auf internationaler Ebene zu stärken. Durch die Einführung des AIA mit Südkorea kann die Schweiz zudem mit einem bedeutenden Mitglied der G20 ihre steuerliche Zusammenarbeit intensivieren.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, nach der Unterzeichnung mit Südkorea eine Vernehmlassung zur Einführung des AIA zu eröffnen. Anschliessend wird der entsprechende Bundesbeschluss den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.


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