Prämienausgleich 2016
(Letzte Änderung 18.02.2016)
Bern, 18.02.2016 - Zwischen 1996 und 2013 haben die Versicherten einiger Kantone im Vergleich zu den Leistungen zu hohe, in anderen Kantonen zu tiefe Krankenversicherungsprämien bezahlt. Dieses Ungleichgewicht wird zwischen 2015 und 2017 teilweise ausgeglichen. Deshalb erhalten Versicherte in den Kantonen, in denen zu hohe Prämien bezahlt wurden, im Jahr 2016 erneut Rückerstattungen und Prämienabschläge von insgesamt rund 188 Millionen Franken. Das Bundesamt für Gesundheit BAG hat nun die Höhe des Betrags berechnet, der den einzelnen Versicherten 2016 zugute kommt.
Im Jahr 2016 werden die Krankenversicherer in den Kantonen ZH, ZG, FR, AI, GR, TG, TI, VD und GE insgesamt 188 Millionen Franken auszahlen. Die Aufteilung auf die Kantone erfolgt anteilig gemäss dem Betrag, um den ihre Prämien in der Vergangenheit zu hoch ausgefallen sind.
Die 188 Millionen Franken setzen sich aus zwei Beträgen zusammen: Der Bund leistet 2016 einen zweiten Beitrag von 88,7 Millionen Franken, der in Form einer «Prämienrückerstattung» an die Versicherten ausbezahlt wird. Die Versicherten mit Wohnsitz in den Kantonen, in denen in der Vergangenheit zu tiefe Prämien bezahlt wurden, finanzieren zusammen die restlichen 99,3 Millionen Franken; dazu wird bei ihnen im laufenden Jahr ein monatlicher Prämienzuschlag erhoben. Dieser wird in Form eines «Prämienabschlags» an die Versicherten mit Wohnsitz in jenen Kantonen ausbezahlt, in denen in der Vergangenheit zu hohe Prämien bezahlt wurden.
Die Krankenversicherer ziehen die Beträge von der Juniprämie ab oder zahlen sie separat an die Versicherten in den betreffenden Kantonen aus.
Bereits letztes Jahr haben die Versicherten derjenigen Kantone, in denen zwischen 1996 und 2013 zu hohe Prämien bezahlt wurden, Rückerstattungen und Prämienabschläge in der Höhe von insgesamt 254,7 Millionen Franken erhalten. Nächstes Jahr erhalten sie abschliessend weitere rund 363 Mio. Franken. Diese Summe setzt sich zusammen aus dem Bundesbeitrag von 88.7 Mio. Franken sowie dem Beitrag der Krankenkassen in Höhe von rund 274 Mio. Franken.
Die Versicherten haben auch dann Anspruch auf die Prämienrückerstattung und den Prämienabschlag, wenn sie nicht die ganze Prämie selbst bezahlen (z.B. im Fall einer Prämienverbilligung). Die Kantone können aber die Prämienverbilligung um den betreffenden Betrag (Prämienrückerstattung und –abschlag) kürzen. Nicht betroffen von allfälligen Kürzungen sind Bezüger/innen von Ergänzungsleistungen.
Die konkreten Beträge für die einzelnen Kantone sind im Anhang „Auszahlungen 2016“ zu finden.
Die Prämienkorrektur im Detail
Zwischen 1996 und 2013 sind in den Kantonen Ungleichgewichte zwischen den Prämien der obligatorischen Krankenpflegeversicherung und den Kosten für die medizinischen Leistungen entstanden. In gewissen Kantonen war das Verhältnis der Prämien zu den Kosten tiefer als in anderen Kantonen. Im März 2014 hat das Parlament einen Teilausgleich dieser Ungleichgewichte im Umfang von insgesamt 800 Millionen Franken beschlossen. Dieser Betrag wird zu je einem Drittel vom Bund, den Krankenkassen und den Versicherten jener Kantone finanziert, in denen zu wenig Prämien bezahlt wurde.
Die Versicherten jener Kantone, die zu wenig Prämien bezahlt haben, bezahlen ihren Anteil am Prämienausgleich mit einem Prämienzuschlag während höchstens drei Jahren. Betroffen sind die 13 Kantone BE, LU, UR, OW, NW, GL, SO, BL, SH, AR, SG, VS und JU. Der Prämienzuschlag kann je nach Kanton unterschiedlich sein, übersteigt aber den jährlich an die Bevölkerung rückverteilten Ertrag der Lenkungsabgaben nicht. Der Zuschlag wird vom Bundesamt für Gesundheit jedes Jahr festgelegt und beträgt 2016 für alle Kantone Fr. 48.-, mit Ausnahme der Kantone LU (Fr. 18.-) sowie SG und VS, welche 2016 keinen Zuschlag mehr zahlen müssen, da sie ihren Fehlbetrag bereits 2015 ausgeglichen hatten. Die Krankenkassen weisen diesen Zuschlag auf der ordentlichen Prämienrechnung gesondert aus. 2017 wird kein Prämienzuschlag mehr erhoben, da mit den Prämienzuschlägen für die Jahre 2015 und 2016 der von den Versicherten zu leistende Beitrag von maximal 266 Millionen Franken erreicht ist.
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