Schweiz unterzeichnet Erklärung zur Einführung des AIA mit Kanada und eröffnet Vernehmlassung

Bern, 05.02.2016 - Die Schweiz hat mit Kanada eine gemeinsame Erklärung zur Einführung des gegenseitigen automatischen Informationsaustauschs (AIA) in Steuersachen unterzeichnet. Die beiden Länder beabsichtigen, die Daten gemäss dem globalen Standard für den AIA ab 2017 zu erheben und ab 2018 auszutauschen, nachdem in beiden Ländern die nötigen Rechtsgrundlagen geschaffen wurden.

Wie bei den bisherigen Erklärungen mit der EU, Australien, den Kronbesitzungen der britischen Krone Jersey, Guernsey und der Insel Man sowie Island, Norwegen und Japan entspricht Kanada dem Profil der Staaten, mit denen der Bundesrat den AIA einführen will.

Rechtlich wird der automatische Informationsaustausch mit Kanada gestützt auf die multilaterale Vereinbarung der zuständigen Behörden über den automatischen Informationsaustausch über Finanzkonten (Multilateral Competent Authority Agreement; MCAA) umgesetzt. Das MCAA basiert auf dem von der OECD entwickelten internationalen Standard zum Informationsaustausch. Bisher haben sich fast 100 Staaten zur Übernahme des Standards und zum ersten Informationsaustausch auf dieser Basis ab 2017 oder 2018 bekannt.

Der Bundesrat hat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) ermächtigt, nach der Unterzeichnung mit Kanada eine Vernehmlassung zur Einführung des AIA zu eröffnen. Anschliessend werden die entsprechenden Bundesbeschlüsse den eidgenössischen Räten zur Genehmigung vorgelegt.


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