Datenschutztag 2016: Schutz von Personendaten beim Cloud Computing

Bern, 28.01.2016 - Clouddienste bieten mehrere Vorteile gegenüber physischen Speichermedien: Persönliche Daten sind jederzeit online abrufbar und können mit wenigen Klicks vom einen zum anderen Gerät übertragen werden. Dass die Verwendung von Cloudlösungen aber auch beträchtliche Risiken birgt, thematisiert der Eidgenössische Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragte an seiner heutigen Veranstaltung zum Internationalen Datenschutztag.

Weil Speicherplatz im Internet Kostenvorteile bringt, lagern auch immer mehr Schweizer Unternehmen und KMU ihre Datenverarbeitung an externe Clouddienste aus. Dass die meisten Anbieter von Internet-Speicherplatz keine oder nur ungenügende Verschlüsselung der Daten anbieten und sich umfassende Rechte an den persönlichen Daten ihrer Kunden herausnehmen, wird dabei oft übersehen. Ebenfalls problematisch ist, dass sich die Daten nicht mehr im eigenen Netzwerk befinden, sondern in einer «Datenwolke» meist im Ausland gespeichert sind. Weil Nicht-EU-Staaten in der Regel kein genügendes Datenschutzniveau bieten, betrachtet der EDÖB diese Entwicklung sehr kritisch. Er wird sich im Rahmen der Revisionsarbeiten für das neue Datenschutzgesetz dafür einsetzen, dass angesichts der technologischen Entwicklungen auch in Zukunft ein angemessener Schutz der Privatsphäre in der Schweiz gewährleistet bleibt.

An einer öffentlichen Podiumsdiskussion zum Thema «Cloud Computing: sicherer Umgang mit Personendaten nach Safe-Harbor-Urteil» diskutiert Jean-Philippe Walter, Eidgenössischer Datenschutz- und Öffentlichkeitsbeauftragter ad interim, heute mit Politikern und IT-Spezialisten anlässlich des 10. Internationalen Datenschutztages über die Gefahren, welche die Auslagerung von Datenbearbeitungen an externe Clouddienste mit sich bringt.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können ihre Meinung zum Thema Cloud Computing auf dem Blog des EDÖB äussern.


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