Vernehmlassung für Güterverkehrsvorlage wird eröffnet

Bern, 05.07.2006 - Der Bundesrat hat an seiner heutigen Sitzung das UVEK beauftragt, die Vernehmlassung für das neue Güterverkehrsverlagerungsgesetz zu eröffnen. Dieses Gesetz bildet die Basis für die Weiterführung der Fördermassnahmen, um den alpenquerenden Güterverkehr gemäss Verfassungsauftrag von der Strasse auf die Schiene dauerhaft zu verlagern. Zur Diskussion stehen drei Varianten: Die erste Variante verlangt bis 2017 finanzielle Mittel im bisherigen Umfang, die zweite geht von gekürzten Mitteln bis 2017 aus. Als dritte Variante wird ein beschleunigter Ausbau der Rollenden Landstrasse zur Diskussion gestellt. Alle Varianten streben die Einführung einer Alpentransitbörse an. Die bisherige Verlagerungspolitik greift bereits: Seit 2000 nimmt die Zahl der Lastwagen, die auf der Strasse durch die Alpen fahren, stetig ab.

Ziele und Massnahmen der Verlagerungspolitik sind seit 1999 im Güterverkehrsgesetz festgelegt. Als Ziel der Verlagerungspolitik legt das Gesetz maximal 650'000 alpenquerende LKW-Fahrten pro Jahr fest. Das Ziel soll spätestens zwei Jahre nach Eröffnung des Lötschberg-Basistunnels erreicht werden, das heisst 2009.

Dieses Gesetz ist bis Ende 2010 befristet und verpflichtet den Bundesrat, der Bundesversammlung bis spätestens 2006 ein Ausführungsgesetz zum Alpenschutzartikel der Bundesverfassung zu unterbreiten. Der Bundesrat hat die Vorlage an seiner heutigen Sitzung beraten und das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) beauftragt, die Vernehmlassung einzuleiten. Das Vernehmlassungsverfahren wird Mitte Juli eröffnet und bis zum 16. Oktober 2006 dauern.

Die Verlagerung ist im Gang

Seit der Einführung der Leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sowie der Umsetzung der flankierenden Verlagerungsmassnahmen ist der Verlagerungsprozess in vollem Gang. Die Zahl der alpenquerenden Fahrten schwerer Güterfahrzeuge wurde im vergangenen Jahr gegenüber dem Referenzjahr 2000 um 14 Prozent auf 1,2 Millionen reduziert.

Im gleichen Zeitraum wuchs der alpenquerende Schienengüterverkehr gesamthaft um 15 Prozent, der kombinierte Verkehr um über 50 Prozent. Der Anteil der Schiene an der Transportmenge im alpenquerenden Verkehr betrug im Jahr 2005 in der Schweiz 65 Prozent.

Trotz dieser Erfolge zeichnet sich ab, dass es nicht möglich sein wird, das Ziel bis 2009 zu erreichen. Dies aus folgenden Gründen:

  • Die Schieneninfrastruktur der Neuen Eisenbahn-Alpentransversalen (NEAT) ist noch nicht in ausreichendem Mass vorhanden.
  • Die notwendigen Umstellungen in der Transportwirtschaft und bei der Qualitätsverbesserung der Bahnen sind noch nicht abgeschlossen.
  • Die Angleichung der Höhe der Strassenmauten der EU an das Niveau der Schweiz ist noch nicht so weit fortgeschritten wie erwartet.

Ein Verzicht auf Fördermassnahmen ab 2010 würde den laufenden Verlagerungsprozess abschwächen und es wäre wieder mit einem Anstieg der Zahl der Lastwagenfahrten durch die Schweiz zu rechnen. Die Umsetzung des Verfassungsauftrages wäre prinzipiell in Frage gestellt.

Drei Varianten stehen zur Diskussion

In der Vernehmlassung stellt der Bundesrat drei Varianten zur Diskussion:

Variante 1: Umsetzung des Verlagerungsauftrags auf 2017

Variante 1 hat zum Ziel, den Verlagerungsauftrag des Volkes auf das Jahr 2017 umzusetzen. Das vom Parlament definierte Verlagerungsziel von maximal 650'000 alpenquerenden LKW-Fahrten wird beibehalten. Es wird aber zeitlich verschoben. Neu muss das Ziel – wie dies der Bundesrat dem Parlament ursprünglich vorgeschlagen hatte – bis spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels (ca. 2017) erreicht werden. Als Zwischenziel ist spätestens im Jahr 2011 die Grenze von einer Million alpenquerender Schwerverkehrsfahrten zu unterschreiten.

Die bisherigen Massnahmen sind weiterzuführen und – wo nötig und möglich – zu intensivieren. Das betrifft einerseits die Massnahmen auf der Strasse (z.B. verstärkte Kontrollen des Schwerverkehrs). Andererseits muss auch der Schienengüterverkehr weiterhin finanziell gefördert werden.

Für den Zeitraum von 2011-2017 sind für diese Massnahmen 285 Mio. Franken pro Jahr einzusetzen. Die jährlichen Tranchen werden somit auf dem Durchschnitt der bisherigen Verpflichtung weitergeführt, wobei die Menge der bestellten Verkehre im unbegleiteten kombinierten Verkehr und bei der Rollenden Landstrasse bis 2017 in etwa verdoppelt werden sollen. Die neuen Mittel werden nötig, da der vom Parlament 1999 beschlossene Zahlungsrahmen von 2,85 Milliarden Franken für die Förderung des Bahngüterverkehrs für den Zeitraum von 2000-2010 voraussichtlich vollständig ausgeschöpft wird.

Variante 2: Anpassung des Verlagerungsauftrags (Gekürzte Mittel)

Als zweite Variante schickt der Bundesrat den Vorschlag in die Vernehmlassung, die Mittel für die Förderung des Schienengüterverkehrs im Zeitraum von 2011-2017 aus finanzpolitischen Gründen auf 1 Milliarde Franken zu begrenzen. Dies entspricht 140 Mio. Franken pro Jahr. Mit diesen reduzierten Mitteln ist es jedoch nicht möglich, in absehbarer Zeit das Verlagerungsziel von 650 000 alpenquerenden Fahrten pro Jahr zu erreichen. Der Zielwert müsste deshalb auf 1 Mio. Fahrten angehoben werden. Das neue Verlagerungsziel von 1 Mio. Fahrten soll mit dieser Variante bis spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme des Gotthard-Basistunnels erreicht werden.

Variante 3: Ausschreibung einer eigenwirtschaftlichen Rola

Als dritte Variante wird ein substantieller Ausbau der Rollenden Landstrasse (Rola) in die Vernehmlassung geschickt. Dabei würde ein hochwertiges Angebot im Huckepackverkehr von Grenze zu Grenze ausgeschrieben, das eigenwirtschaftlich betrieben werden müsste. Vorstellbar wären beispielsweise 400'000 Stellplätze (Lastwagen auf Bahnwaggons) und ein Stundentakt. Allerdings sind noch zahlreiche Fragen offen, namentlich die Verfügbarkeit der Trassen und Terminalstandorte. Diese Fragen werden parallel zur Vernehmlassung vertieft abgeklärt.

Alpentransitbörse als Element aller Varianten

Alle drei Varianten sehen die Einführung einer Alpentransitbörse vor, also eines Instruments einer marktwirtschaftlichen Steuerung des alpenquerenden Strassenverkehrs. Dabei ist eine internationale Abstimmung ebenso erforderlich wie eine Berücksichtigung der Bedürfnisse der schweizerischen Transportbranche. Den definitiven Entscheid über die Einführung einer Alpentransitbörse fällt der Bundesrat zu einem späteren Zeitpunkt. Für den Fall der Einführung der Alpentransitbörse gilt auch bei Variante 2 weiterhin das Ziel von 650'000 alpenquerenden Fahrten.

Die Einführung von Transitbörsen ist von der EU-Kommission in ihrer jüngsten Halbzeitrevision des Verkehrs-Weissbuchs vorgeschlagen worden. Dieses Instrument wird als Option zur Bewältigung der Schwerverkehrsströme in ökologisch sensiblen Gebieten wie den Alpen in Betracht gezogen.


Adresse für Rückfragen

Presse- und Informationsdienst UVEK, 031 322 55 11



Herausgeber

Eidgenössisches Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation
https://www.uvek.admin.ch/uvek/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-6020.html