Sicherstellung der Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden der dezentralen Bundesverwaltung

Bern, 22.12.2015 - Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 18. Dezember 2015 zum Bericht der Geschäftsprüfungskommission des Ständerates vom 6. Oktober 2015 betreffend die Sicherstellung der Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden der dezentralen Bundesverwaltung Stellung genommen. In seiner Stellungnahme legt der Bundesrat dar, wie er im Rahmen seiner Kompetenzen die Unabhängigkeit der Aufsichts- und Regulierungsbehörden stärken will.

Gestützt auf die Ergebnisse von fünf untersuchten Behörden - das Schweizerische Heilmittelinstitut (Swissmedic), das Eidgenössische Nuklearinspektorat (ENSI), die Eidgenössische Revisionsaufsichtsbehörde (RAB), die Eidgenössische Kommunikationskommission (ComCom) und die Wettbewerbskommission (WEKO) – gelangte die Geschäftsprüfungskommission des Ständerates (GPK-S) zum Schluss, dass die Unabhängigkeit von Aufsichts- und Regulierungsbehörden der dezentralen Bundesverwaltung uneinheitlich und teilweise lückenhaft geregelt ist. Die GPK-S hat aber festgehalten, dass sich bisher in der Praxis daraus keine Schwierigkeiten ergeben haben.

Nach Auffassung des Bundesrates sind die konzeptionellen Grundlagen bereits vorhanden, um die von der Kommission angestrebten Ziele zu erreichen. Der Bundesrat will seine bisherige Praxis weiterführen, indem er die Corporate-Governance-Leitsätze sukzessive in anstehenden Teilrevisionen der einzelnen Organisationserlasse umsetzt. Dies gilt auch für die gesetzlichen Rahmenbedingungen, die diese Behörden verpflichten, die personelle Unabhängigkeit innerhalb der dezentralen Verwaltungseinheit zu ordnen.

Bei der Wahl der Leitungsorgane dieser Behörden muss sich der Bundesrat bereits heute auf konkrete Anforderungsprofile stützen. Für die Wahl des obersten Kaders durch den Bundesrat besteht zudem eine Weisung, welche die Grundelemente für die Wahlvorbereitung enthält. Da die dezentralen Verwaltungseinheiten aber vom Geltungsbereich dieser Weisung nicht erfasst werden, hat der Bundesrat das Eidgenössische Finanzdepartement (EFD) nun beauftragt zu prüfen, ob analoge Regelungen für die Wahlverfahren von Leitungsorganen dieser Einheiten erlassen werden sollen.

Schliesslich weist der Bundesrat darauf hin, dass im Zusammenhang mit Interessenskonflikten und der Korruptionsprävention die Organe der Aufsichts- und Regulierungsbehörden gehalten sind, innerhalb ihrer Einheiten für die notwendige Sensibilisierung zu sorgen. Dazu gehören im Hinblick auf deren Unabhängigkeit Schulungen und eine kontinuierliche Information. 


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