Ausfuhrbeiträge gemäss „Schoggigesetz“: Bundesrat Schneider-Ammann informiert Industrie- und Verbandsvertreter

Bern, 22.12.2015 - An der 10. Ministerkonferenz der Welthandelsorganisation WTO in Nairobi verabschiedeten die Mitgliedländer am Samstag 19. Dezember 2015 unter anderem ein Verbot aller Formen von Exportsubventionen. Davon betroffen sind auch die schweizerischen Ausfuhrbeiträge für landwirtschaftliche Verarbeitungsprodukte gemäss „Schoggigesetz“. Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann hat heute die betroffenen Branchen über die handelsrechtlich verbindlichen WTO-Beschlüsse informiert. Weiter hat er über das weitere Vorgehen orientiert. Neben staatlichen Massnahmen sind die Branchen gefordert, privatrechtliche Massnahmen einzusetzen.

Der rechtsverbindliche WTO-Ministerbeschluss von Nairobi verpflichtet die Schweiz, die Ausfuhrbeiträge des sog. „Schoggigesetzes", die die Schweiz für Milch- und Getreidegrundstoffe in landwirtschaftlichen Verarbeitungsprodukten ausrichtet, innerhalb einer Übergangsfrist von maximal fünf Jahren vollständig abzubauen. Auf Ausfuhrbeiträge für Exporte in die ärmsten Entwicklungsländer (Least Developed Countries, LDC) sowie auf die Exportbeiträge des Kantons Jura für Freibergerpferde muss ohne Übergangsfrist verzichtet werden.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft SECO und das Bundesamt für Landwirtschaft BLW haben Mitte 2015 im Auftrag von Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann begonnen, gemeinsam mit den betroffenen Branchen (Getreide und Milch), mögliche Alternativen zum heutigen Ausfuhrbeitragsregime zu prüfen. Ziel des geprüften Konzepts ist es, die Wertschöpfung der Nahrungsmittelindustrie und der Landwirtschaft auch in Zukunft soweit als möglich in der Schweiz zu erhalten.

An der heutigen Informationsveranstaltung stellte Bundesrat Johann N. Schneider-Ammann den betroffenen Kreisen mögliche WTO-kompatible Alternativen zu den Ausfuhrbeiträgen vor. Diese bestehen darin, dass die bisher für die Ausfuhrbeiträge eingesetzten staatlichen Mittel in produktbezogene Stützungsmassnahmen im Agrarbereich umgelagert werden, und in einer Erleichterung des Veredelungsverkehrs mit ausländischen Rohstoffen. Dies kann jedoch nur ein Teil der Lösung sein.

Die Branchen sind gefordert, mit privatrechtlichen Massnahmen zur Lösung beizutragen. Um den betroffenen Branchen so rasch wie möglich stabile Rahmenbedingungen und Planungssicherheit zu verschaffen, werden die Gespräche intensiviert, so dass die Ablösung der Ausfuhrbeiträge 2018 erfolgen kann.


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Christian Etter, Botschafter,
Leiter Leistungsbereich Aussenwirtschaftliche
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