Bundesrat lanciert Pilotprogramm zur Flüchtlingslehre

Bern, 18.12.2015 - Der Bundesrat will, dass die Erwerbsintegration von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen rascher und nachhaltiger gelingt. Er hat heute ein vierjähriges Pilotprogramm lanciert, das auf das bewährte Prinzip der Schweizer Berufslehre setzt. Mittels einer Flüchtlingslehre sollen fähige und motivierte anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene frühzeitig sprachlich und fachlich geschult und mit Praxiseinsätzen an die Schweizer Arbeitsrealität herangeführt werden.

Mit dem Pilotprogramm der Vorlehren für Flüchtlinge, den sogenannten Integrationsvorlehren, reagiert der Bundesrat auf die gestiegene Anzahl von anerkannten Flüchtlingen und vorläufig Aufgenommenen, die längerfristig in der Schweiz verbleiben. Er will das Potenzial dieser Arbeitskräfte besser ausschöpfen und ihre Sozialhilfeabhängigkeit senken. Das Pilotprogramm leistet damit auch einen Beitrag zur Linderung des Fach- und Arbeitskräftemangels (Fachkräfteinitiative).

Klare Erwartungen an die Flüchtlinge…

Anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene sind häufig sehr motiviert, eine Arbeit anzutreten und bringen in der Regel auch berufliche Erfahrungen aus ihrem Heimatland mit. Diese umfassen jedoch vielfach nicht die notwendigen Kompetenzen, um eine Berufsausbildung zu beginnen oder direkt in den Schweizer Arbeitsmarkt einzutreten. Damit der berufliche Einstieg gelingt, müssen die meisten Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen erst eine Landessprache erlernen. Sie müssen zudem die Schweizer Arbeitskultur praktisch kennenlernen und sich grundlegende berufliche Kompetenzen in einer Branche aneignen.

Dies nimmt einige Zeit in Anspruch, weshalb die Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommenen für die Teilnahme am einjährigen Pilotprogramm entsprechendes Potenzial, Motivation und Beharrlichkeit mitbringen müssen. Dies wird in einem Abklärungsverfahren getestet. Am Pilotprogramm sollen vorerst bis zu 1000 Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommene pro Jahr teilnehmen. In einem zweiten Schritt ist denkbar, dass auch weitere Personengruppen innerhalb oder ausserhalb der Sozialhilfe am Programm teilnehmen können.

… und an die Wirtschaft

Das Pilotprogramm des Staatssekretariats für Migration (SEM) richtet sich in erster Linie an die Wirtschaftsbranchen mit einem Arbeitskräfte- oder Lehrlingsmangel. Wirtschafts- und Branchenorganisationen ebenso wie einzelne Betriebe sollen als Programmpartner mit den staatlichen Behörden eng zusammenarbeiten und namentlich bei der Praktikums- und Arbeitsstellensuche mitwirken. Die zu entwickelnden Integrationsvorlehren für Flüchtlinge werden auf die Bedürfnisse und Erfordernisse der jeweiligen Branchen zugeschnitten. Sie sollen in den Ausbildungsinstitutionen der Branchen oder an Berufsfachschulen durchgeführt und damit von Fachleuten der Berufsbildung umgesetzt werden. Bei der Entwicklung der Integrationsvorlehren kann auf den bestehenden Erfahrungen mit erfolgreichen Pilotprojekten aufgebaut werden.

Sprache frühzeitig lernen

Neben der Integrationsvorlehre für Flüchtlinge setzt das Pilotprogramm auf eine frühzeitige Sprachförderung für Personen im Asylprozess mit Aussicht auf einen längerfristigen Verbleib in der Schweiz. Diese Asylsuchenden sollen die Zeit des laufenden Asylverfahrens nutzen können, um die Ortssprache möglichst rasch und erfolgreich zu erlernen. Der Zugang zum Arbeitsmarkt bleibt hingegen bis zum Asylentscheid erschwert. Ziel ist, dass jährlich bis zu 1000 Personen während des Verfahrens die sprachlichen Kompetenzen erwerben, um nach dem Asylentscheid ohne weitere Wartefrist direkt an einer Integrationsvorlehre teilnehmen oder in das Berufsleben einsteigen zu können.

Lohnende Investitionen

Die Gesamtinvestitionen des Bundes für das Pilotprojekt werden im Jahr 2017 festgelegt und belaufen sich auf maximal 54 Millionen Franken über vier Jahre. Mit diesen Massnahmen sollen sich die teilnehmenden Personen um einige Jahre früher beruflich integrieren, als dies heute zu erwarten ist. Die daraus resultierenden Einsparungen bei den Sozialhilfekosten sollen die Bundesfinanzen langfristig entlasten und auch in den Kantons- und Gemeindefinanzen positiv zu Buche schlagen.


Adresse für Rückfragen

Léa Wertheimer, Staatssekretariat für Migration, T +41 58 465 93 90



Herausgeber

Der Bundesrat
https://www.admin.ch/gov/de/start.html

Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement
http://www.ejpd.admin.ch

Staatssekretariat für Migration
https://www.sem.admin.ch/sem/de/home.html

https://www.admin.ch/content/gov/de/start/dokumentation/medienmitteilungen.msg-id-60094.html