Beschäftigungspotenzial von Steuerreformen evaluiert

Bern, 18.12.2015 - Von einem unlimitierten Kinderbetreuungsabzug würden Familien, die Wirtschaft und der Fiskus profitieren. Ein Wechsel zur Individualbesteuerung würde zwar ebenfalls Beschäftigungsimpulse auslösen, hätte allerdings Mindereinnahmen für die öffentliche Hand zur Folge oder würde bestimmte Gruppen von Ehepaar-Haushalten deutlich höher belasten. Dies zeigt ein Arbeitspapier der Eidgenössischen Steuerverwaltung, das im Rahmen der Fachkräfteinitiative des Bundes erstellt wurde.

In der Schweiz fällt die Beschäftigungsquote der Frauen im internationalen Vergleich hoch aus. Die geleisteten Arbeitsstunden sind aufgrund des hohen Anteils an Teilzeiterwerbstätigen aber sehr tief. Gründe für die hohe Teilzeitquote sind laut einer Studie der OECD ein unzureichend ausgebautes und zu teures Kinderbetreuungssystem, geschlechterspezifische Lohnunterschiede, ungleiche Karrieremöglichkeiten und hohe Steuerbelastungen für Zweitverdiener.

Das Steuersystem mindert den Erwerbsanreiz zweifach: Erstens werden die Einkommen von Ehepaaren steuerlich addiert. Aufgrund dieser Zusammenrechnung und der damit verbundenen höheren Grenzsteuersätze ergeben sich für den Zweitverdiener (typischerweise die Ehefrau) negative Erwerbsanreize. Zweitens ist die Abzugsfähigkeit der Drittbetreuungskosten beschränkt, was die sowieso schon stark ausgeprägte Progression der Betreuungstarife nochmals verstärken kann.

Geschätztes Beschäftigungspotenzial

Die Eidgenössische Steuerverwaltung hat im Rahmen der Fachkräfteinitiative zwei mögliche Reformen genauer unter die Lupe genommen und ihre Auswirkung auf die Beschäftigung quantifiziert:

  • Wechsel zur Individualbesteuerung: Kurz- bis mittelfristig könnte die Beschäftigung von verheirateten Frauen und Müttern bei einem Übergang zur reinen Individualbesteuerung bei Bund und Kantonen um bis zu 50‘000 Vollzeitstellen zunehmen. Da bei der Analyse eine vereinfachte Reform unterstellt wird, sind die Zahlen allerdings mit hohen Unsicherheiten verbunden. Beispielsweise wurden Korrekturmassnahmen wie ein Einverdiener-Abzug nicht in der Analyse berücksichtigt. Ohne begleitende Massnahmen würde jedoch ein bedeutender Teil der Einverdiener-Ehepaare mit einer Steuererhöhung konfrontiert.
  • Reform des Kinderbetreuungsabzugs: Würden die Drittbetreuungskosten von Kindern bei den eidgenössischen und kantonalen Einkommenssteuern unlimitiert zum Abzug zugelassen, dürfte die Beschäftigung kurz- bis mittelfristig um knapp 5‘000 Vollzeitstellen zunehmen.

Langfristig dürften die Beschäftigungswirkungen beider Reformen deutlich positiver ausfallen.

Unterschiedliche Auswirkungen auf die öffentliche Hand

Von der Abschaffung der Abzugslimite bei den Kinderdrittbetreuungskosten würden nicht nur Familien und die Wirtschaft profitieren. Auch die Auswirkungen auf den Fiskus wären positiv. Kurz- bis mittelfristig stehen den Mindereinnahmen von rund 60 Millionen Franken bei Bund, Kantonen und Gemeinden zusätzliche Steuer- und Sozialversicherungseinahmen von rund 70 Millionen Franken gegenüber. Die Reform des Kinderdrittbetreuungsabzugs finanziert sich somit infolge der Beschäftigungsausweitung selber.

Ein Wechsel zur reinen Individualbesteuerung würde hingegen trotz der positiven Beschäftigungseffekte Mindereinnahmen beim Bund verursachen. Diese würden bei der direkten Bundessteuer je nach Ausgestaltung und ohne Berücksichtigung der Beschäftigungsimpulse zwischen 240 Mio. und 2,35 Mrd. Franken pro Jahr betragen.


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