Sanktionen gegen Lohn- und Sozialdumping greifen – längere Erfahrungen notwendig

Bern, 05.07.2006 - Durch die Anpassung der Flankierenden Massnahmen im Zusammenhang mit dem Entsendegesetz wurden die Sanktionen per 1. April 2006 verstärkt. Der am 5. Juli 2006 vom Bundesrat verabschiedete Bericht über die Wirksamkeit der Sanktionen gegen Lohn- und Sozialdumping kommt zum Schluss, dass diese Massnahmen bereits Wirkung zeigen. Eine umfassende Evaluation wird im zweiten Semester 2007 vorliegen.

Der Bericht des Bundesrats in Erfüllung des Postulates der nationalrätlichen Spezialkommission Personenfreizügigkeit vom 6. Dezember 2004 listet die Befunde der kantonalen Tripartiten Kommissionen auf. Diese ergeben ein mehrheitlich positives Bild, vor allem im Bereich des Meldewesens und der Einhaltung von verbindlichen Mindestlöhnen durch Entsendebetriebe. Der am 5. Juli 2006 verabschiedete Bericht hält fest, dass noch zu wenig Erfahrungen bestehen, da die verstärkten Sanktionen erst am 1. April 2006 in Kraft getreten sind.


Die mit den Kantonen per 1. Juli 2006 abgeschlossenen Leistungsvereinbarungen sehen vor, dass im zweiten Semester 2007 eine umfassende Berichterstattung vorgenommen wird. Diese wird auch über die Frage der Wirksamkeit der Sanktionen Aufschluss geben.


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