Bundesrat verstärkt Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt und Förderung der inländischen Fachkräfte

Bern, 18.12.2015 - Der Bundesrat hat am 18. Dezember 2015 im Zusammenhang mit der Umsetzung von Artikel 121a zur Zuwanderung zusätzliche Massnahmen zur Bekämpfung der Missbräuche auf dem Arbeitsmarkt beschlossen. Unter anderem verabschiedete er die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit und legte das Vorgehen bezüglich der künftigen Ausgestaltung der Flankierenden Massnahmen fest. Der Bundesrat erwartet von den Sozialpartnern und den Kantonen, dass sie sich bis Februar 2016 über Massnahmen zur Missbrauchsbekämpfung einigen. Im Weiteren entschied sich der Bundesrat für eine weitere Verstärkung der Massnahmen der Fachkräfteinitiative.

Der Bundesrat hat am 4. Dezember 2015 erste Vorentscheide zur Umsetzung von Artikel 121a BV gefasst. Dabei sind verschiedene Begleitmassnahmen vorgesehen. Dazu gehören Massnahmen zur verstärkten Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt, womit die flankierenden Massnahmen und ihre Wirkung verstärkt werden. Der Bundesrat setzt dabei auf ein Paket mit vier Pfeilern:

  1. Entsendegesetz: Der Bundesrat verabschiedete bereits am 1. Juli 2015 die Botschaft zur Änderung des Entsendegesetzes. Er schlägt dem Parlament vor, die Obergrenze der Verwaltungssanktionen im Entsendegesetz bei Verstössen gegen die minimalen Lohn- und Arbeitsbedingungen von 5000 auf 30000 Franken zu erhöhen.

  2. Schwarzarbeit: Der Bundesrat verabschiedete die Botschaft zur Revision des Bundesgesetzes gegen die Schwarzarbeit. Die Revision stellt einen verbesserten Informationsaustausch der verschiedenen an der Schwarzarbeitsbekämpfung beteiligten Behörden sicher. Damit wird die Missbrauchsbekämpfung über den Bereich Schwarzarbeit hinaus verstärkt:  Insbesondere können mehr Verstösse gegen das Entsendegesetz und gegen allgemeinverbindlich erklärte Gesamtarbeitsverträge aufgedeckt werden. Der Schutz der Arbeits- und Lohnbedingungen als zentrale Aufgabe der Flankierenden Massnahmen wird damit verstärkt. Neu sollen die Kontrollorgane ausserdem die Kompetenz erhalten, in Bagatellfällen selbstständig Bussen auferlegen zu können.

  3. Botschaft zum Bundesgesetz zur Optimierung der Flankierenden Massnahmen und des Vollzugs der FlaM: Die Arbeitsgruppe „Personenfreizügigkeit und Arbeitsmarkt-massnahmen" mit Sozialpartnern und Kantonen unter Führung des Leiters der Direktion für Arbeit im Staatsekretariat für Wirtschaft (SECO) wird aktiviert. Der Bundesrat appelliert an die Sozialpartner, sich darauf zu einigen, welche Massnahmen zur Bekämpfung von Missbräuchen auf dem Arbeitsmarkt und zur Optimierung der flankierenden Massnahmen zielführend sind. Darauf basierend soll das WBF dem Bundesrat bis am 18. März  2016 eine Botschaft vorlegen.

  4. Zusätzliche Massnahmen zur Optimierung des Vollzugs der FlaM: Das WBF wurde beauftragt, dem Bundesrat für allfällige weitere Gesetzesanpassungen zu den FlaM für den 18. März 2016 eine Vernehmlassungsvorlage vorzulegen. Diese soll nach einer  Vernehmlassung bis am 17. Juni  2016 dem Parlament in einer Botschaft unterbreitet werden.

   

Fachkräfteinitiative: Bessere Ausschöpfung des Inländerpotenzials

Zudem beschloss der Bundesrat eine weitere Verstärkung der Fachkräfteinitiative (FKI). Dazu soll die Zusammenarbeit mit den Kantonen und den Organisationen der Arbeitswelt intensiviert werden. Unter anderem wurden die folgenden Massnahmen beschlossen:

  • Arbeitsgruppen werden prüfen, wo Lücken in den Bereichen Aus- und Weiterbildung sowie Umschulung bestehen und allenfalls Massnahmen erarbeiten. Im Fokus stehen dabei Bereiche, in denen der Fachkräftemangel besonders gross ist, namentlich Gesundheits- und technische Berufe sowie Bau- und Gastgewerbe. Hierbei ist das Engagement der Kantone, Sozialpartner, Branchen- und Berufsverbände von zentraler Bedeutung. An einem Fachkräftegipfel im September 2016 werden die Resultate präsentiert und die Kräfte für das weitere Vorgehen gebündelt werden.

  • Bis zum Fachkräftegipfel unternimmt das WBF vertiefte Abklärungen zur  Finan-zierung der Weiterbildung von älteren Arbeitnehmenden. Ziel ist es, die Arbeitsmarkt-fähigkeit zu erhalten und zu verbessern.

  • Bereits bis im Juni 2016 werden EFD,UVEK und VBS aufzeigen, wie in der Bundesverwaltung sowie bei den grossen marktnahen Bundesbetrieben wie der SBB, Post und Swisscom mehr inländische Arbeitskräfte aus- und weitergebildet sowie eingestellt werden können.

  • Um das Inlandpotenzial besser auszuschöpfen, hat der Bundesrat im Weiteren entschieden, ein Pilotprogramm zur Flüchtlingslehre zu lancieren. Ziel ist es, anerkannte Flüchtlinge und vorläufig Aufgenommen rascher ins Erwerbsleben zu integrieren. 


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