Bundesrat eröffnet Vernehmlassung zur Revision des Währungshilfegesetzes

Bern, 18.12.2015 - Der Bundesrat hat heute die Vernehmlassung zur Änderung des Bundesgesetzes über die internationale Währungshilfe eröffnet. Die Vernehmlassung findet bis zum 11. April 2016 statt. Die Gesetzesrevision soll dafür sorgen, dass die Schweiz sich weiterhin verlässlich an Massnahmen zur Stabilisierung des internationalen Währungs- und Finanzsystems beteiligen kann und dass sie ihre Reaktionsfähigkeit und ihre Flexibilität bewahren kann.

Mit dieser Vorlage beantragt der Bundesrat eine Revision des Währungshilfegesetzes vom 19. März 2004. Mit der Revision soll den Veränderungen in der Weltwirtschaft und im internationalen Finanzsystem Rechnung getragen werden. Es werden zwei wesentliche Anpassungen angestrebt: die Erhöhung der maximalen Laufzeit für die Währungshilfe in systemischen Krisenfällen und die explizite Festlegung der Beteiligung der Schweizerische Nationalbank (SNB) bei der Währungshilfe zu Gunsten einzelner Staaten.

Die globalen Krisen der letzten Jahre haben bedeutende Änderungen in der internationalen Finanzarchitektur herbeigeführt. Dies betrifft auch die Währungshilfe, insbesondere im Rahmen des Internationalen Währungsfonds (IWF). Die Währungshilfe der Schweiz orientiert sich eng an den Instrumenten des IWF.

Die Verlässlichkeit der Schweiz bei Währungshilfemassnahmen trägt zu ihrer Stellung im internationalen Finanzsystem bei und erlaubt ihr, ihre Position zu Fragen der Finanzstabilität in den internationalen Gremien glaubhaft und wirksam einzubringen.

Als offene Volkswirtschaft mit bedeutendem Finanzplatz und eigener Währung ist die Schweiz auf ein stabiles internationales Finanz- und Währungssystem angewiesen. Die Schweiz beteiligt sich seit langem an internationalen Hilfsaktionen und wurde in den letzten Jahren immer wieder angefragt, Währungshilfe zu leisten.


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