Bundesrat beschliesst Zulassung von Formel-E-Rennen

Bern, 18.12.2015 - Der Bundesrat hat heute beschlossen im Rahmen der Formel-E-Meisterschaft Rundstreckenrennen zuzulassen und die dafür nötige Ausnahmebewilligung zu erteilen. Die Änderung tritt am 1. April 2016 in Kraft. Eine weitere Anpassung betrifft die Motorradkategorie «A beschränkt». Mit dieser Kategorie dürfen neu Motorräder mit einer Motorleistung bis zu 35 kW gefahren werden.

Der Bundesrat will Rundstreckenrennen mit Elektromotorfahrzeugen ermöglichen. Für Rennen im Rahmen der Formel-E-Meisterschaft gilt neu eine Ausnahme vom Verbot für öffentliche Rundstreckenrennen. Es braucht dazu aber eine Bewilligung. Um dem Anliegen der Verkehrssicherheit Rechnung zu tragen, ist darin jeweils auch eine für den Rennkurs und die Fahrzeuge angemessene Höchstgeschwindigkeit festzulegen. Zudem hat die kantonale Behörde mit geeigneten Auflagen sicherzustellen, dass die festgelegte Höchstgeschwindigkeit kontrolliert und durchgesetzt wird. Damit wird den interessierten Städten die Gelegenheit geboten, sich für Formel-E-Rennen zu bewerben. Die Durchführung solcher Rennen liegt im Interesse der Wirtschaft und des Forschungsstandorts Schweiz.

Der Bundesrat hat ausserdem beschlossen, die Leistung bei der Motorrad-Kategorie «A beschränkt» zu erhöhen - von heute 25 auf 35 Kilowatt. Dies ist eine Anpassung an die Führerschein-Klasse A2, welche in Europa eingeführt wurde. Sie erfolgt aus praktischen und juristischen Gründen. Die Motorradindustrie hat die Produktion auf Einstiegsmodelle mit 35 kW Leistung verlegt, weshalb auf dem Markt keine neuen 25-kW-Maschinen mehr angeboten werden. Dies benachteiligt schweizerische Motorradfahrende gegenüber jenen aus den Nachbarländern. Eine Drosselung der Leistung der 35-kW-Motorräder durch die Importeure wäre technisch zwar denkbar, rechtlich hingegen unzulässig. Dies würde gegen die künftige «Antitampering»-Gesetzgebung verstossen, welche besagt, dass an genehmigten Fahrzeugtypen keine Änderungen mehr bezüglich Motorleistung, Verbrauch, Abgasverhalten etc. vorgenommen werden dürfen.

Die heute beschlossenen Anpassungen erfolgen auf dem Verordnungsweg. Sie treten am 1. April 2016 in Kraft.


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