28. Treffen des Gemischten Landverkehrsausschusses Schweiz-EU

Bern, 16.12.2015 - Der Bund hat seine Gesetzgebung in den letzten Jahren an verschiedene Rechtsakte der Europäischen Union (EU) angepasst, so beim Zugang zum Strassenverkehrsmarkt, den technischen Normen für Fahrzeuge und der Interoperabilität. Der Gemischte Landverkehrsausschuss konnte damit das Landverkehrsabkommen entsprechend anpassen. Bei dieser Gelegenheit informierte die Schweizer Delegation die Vertretung der EU über den Bundesratsbeschluss zur leistungsabhängigen Schwerverkehrsabgabe (LSVA).

Die Unterzeichnung des Beschlusses, mit welchem die Anhänge des Landverkehrsabkommens ergänzt oder fortgeschrieben werden, bringt ein weiterer Schritt zur Beseitigung von technischen Hindernissen und erleichtert den Zugang von schweizerischen Bahn- und Strassenverkehrsunternehmen zum europäischen Markt. Die Harmonisierung des schweizerischen Rechts mit den europäischen Vorschriften begünstigt die Schaffung eines offenen und unverzerrten gesamteuropäischen Verkehrsmarktes.

Das Landverkehrsabkommen sieht die Übernahme von Rechtsakten der Europäischen Union (EU) vor, sobald in der Schweiz gleichwertige Rechtsvorschriften in Kraft sind. Diese Voraussetzung ist inzwischen erfüllt. Die Delegationen der Schweiz und der EU haben deshalb einen Beschluss unterzeichnet, mit dem eine Reihe von Richtlinien, Verordnungen und Beschlüssen in das bilaterale Landverkehrsabkommen überführt werden können.

Lizenzpflicht

Die Änderungen im Zusammenhang mit der verstärkten Teilnahme am europäischen Strassenverkehrsmarkt betreffen insbesondere die Erweiterung der Lizenzpflicht auf Fahrzeuge mit über 3,5 Tonnen Gesamtgewicht, die Benennung einer Verkehrsleiterin oder eines Verkehrsleiters sowie den Informationsaustausch bei Verstössen. Ebenso wurden die Verwendung von Fahrtenschreibern in Lastwagen und der Einsatz von Sicherungseinrichtungen für Kinder in den Fahrzeugen angepasst.

Mit der Anwendung der Technischen Spezifikationen für die Interoperabilität (TSI) im Eisenbahnbereich – etwa beim Rollmaterial, der Verkehrssteuerung, der Energie, dem Lärm usw. – wird dank vereinheitlichter technischer Regeln ein durchgängiger und sicherer Eisenbahnverkehr über die Landesgrenzen hinweg gewährleistet. Ausserdem fällt dank der gegenseitigen Anerkennung von Zulassungen die Pflicht zur Wiederholung von Rollmaterial-Prüfungen weg. Damit werden Kosten eingespart.

Anpassung der LSVA

Beim Treffen wurden verschiedene aktuelle Themen angesprochen. Im Hinblick auf die Eröffnung des Gotthard-Basistunnels im nächsten Jahr wies die Schweizer Delegation darauf hin, dass der Bundesrat die LSVA auf den 1. Januar 2017 anpassen will. Für Lastwagen, die heute den Kategorien EURO III, IV und V zugeordnet sind, sollen ab diesem Zeitpunkt höhere Abgabesätze gelten. Gleichzeitig soll der Rabatt für Fahrzeuge der Kategorie EURO VI abgeschafft werden. Mit diesen Massnahmen wird ein Lastwagen oder Sattelschlepper für eine Fahrt von Grenze zu Grenze im gewichteten Durchschnitt rund 298 Franken LSVA bezahlen müssen - gegenüber 276 Franken heute. Eine solche Anpassung der LSVA erfordert einen Beschluss des Gemischten Ausschusses. Dieser wird sich im Laufe des Jahres 2016 dazu äussern.

Die Schweizer Delegation an diesem 28. Treffen des Gemischten Ausschusses in Brüssel wurde vom Direktor des Bundesamtes für Verkehr (BAV), Peter Füglistaler, angeführt. Die EU-Delegation stand unter der Leitung von Fotis Karamitsos, Direktor für Landverkehr bei der Europäischen Kommission. Das 29. Treffen des Gemischten Ausschusses ist im Juni 2016 in Bern vorgesehen.


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