WEKO genehmigt Gemeinschaftsunternehmen von Swisscom, SRG und Ringier

Bern, 16.12.2015 - Die Wettbewerbskommission (WEKO) genehmigt das Gemeinschaftsunternehmen von Swisscom, SRG und Ringier. Durch die Zusammenarbeit im Bereich der Werbevermarktung wird zwar ein starkes Unternehmen entstehen. Die WEKO erwartet jedoch keine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs.

Die WEKO hat die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens von Swisscom, SRG und Ringier vertieft geprüft. Neben der verstärkten Zusammenarbeit in der Vermarktung von Online-, TV-, Print- und Radiowerbung planen die Kooperationspartner über Swisscom-TV zielgruppenspezifische TV-Werbung in der Schweiz einzuführen. Die WEKO erwartet, dass das Gemeinschaftsunternehmen zu einem der stärksten Marktteilnehmer im Bereich der Werbevermarktung aufsteigen wird. Dennoch bestehen bei der Werbung im TV-, Online-, Radio- und Printbereich weiterhin starke Wettbewerber. Zudem ist die Marktentwicklung betreffend die zielgerichtete TV-Werbung derzeit ungewiss. Eine Beseitigung des wirksamen Wettbewerbs ist somit nicht zu erwarten. Somit sind die gesetzlichen Voraussetzungen für ein Verbot oder für Auflagen nicht erfüllt.

Falls das Gemeinschaftsunternehmen in Zukunft in eine marktbeherrschende Stellung gelangt und diese missbraucht, kann die WEKO dagegen vorgehen.

Das Gemeinschaftsunternehmen wird in Zukunft den Werberaum von Swisscom, SRG und Ringier sowie von Dritten vermarkten. Zudem plant es zielgerichtete TV-Werbung zu entwickeln und in den nächsten Jahren im Markt einzuführen. Die drei Kooperationspartner begründen diesen Schritt mit dem starken internationalen Wettbewerbsdruck durch Suchmaschinen wie Google und die sozialen Medien wie Facebook.


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