Korrekte Preisanschrift von Waren in Schaufenstern – Kontrollkampagne 2015

Bern, 16.12.2015 - Unter der Koordination des Staatssekretariats für Wirtschaft SECO haben die zuständigen kantonalen Stellen im Jahr 2015 Kontrollen über die Preisbekanntgabe von Waren in Schaufenstern durchgeführt. Schweizweit wurde die Preisanschrift bei Waren-Angeboten in primär neun verschiedenen Branchen überprüft.

Insgesamt wurden 4991 Schaufenster in den folgenden neun Branchen überprüft: Lebensmitteln, Mode, Schuhen/Lederwaren, elektronischen Geräten/Haushaltgeräten, Uhren/Schmuck, Brillen/Hörgeräten/medizinischen Geräten, Büchern/Schreibwaren, Möbel/Teppichen/Innendekoration sowie Sportartikeln. Gegenstand der Kontrollen war die Preisanschrift in Schaufenstern. An der koordinierten Aktion beteiligten sich 23 Kantone (AG, BE, BL, BS, FR, GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, OW, SG, SH, SZ, SO, TI, UR, VD, VS, ZG, ZH).

Die Kantone bestimmten selbst, wie viele Schaufenster-Warenangebote sie kontrollieren. Die Anzahl der kontrollierten Schaufenster musste aber eine Globaleinschätzung erlauben. Die Kontrollen wurden von den kantonalen Vollzugsstellen vom 1. Mai bis Mitte Oktober 2015 durchgeführt. Das SECO hat dem Branchenverband Swiss Retail Federation (SRF) die Resultate vorgängig mitgeteilt.

Erfreulich ist, dass über alle fokussierten Branchen gesehen die kontrollierten Schaufenster-Warenangebote überwiegend korrekt waren. Gesamtschweizerisch war die Preisanschrift der angebotenen Waren bei 71% der kontrollierten Schaufenster korrekt (d.h. alle Waren waren mit einem von aussen gut lesbaren Preis angeschrieben). Bei 19% der kontrollierten Schaufenster war die Preisanschrift unvollständig und damit nicht korrekt (d.h. nicht alle Waren waren mit einem Preis versehen) und bei 10% der kontrollierten Schaufenster war die Preisanschrift nicht vorhanden und damit nicht korrekt (d.h. die Waren waren ohne Preis versehen).

Am besten waren die Ergebnisse bei den Schuhen/Lederwaren (87% korrekt; 7% unvollständig und 6% nicht vorhanden) sowie bei der Mode (76% korrekt, 14% unvollständig und 10% nicht vorhanden). Am meisten Beanstandungen gab es bei den Büchern/Schreibwaren (57% korrekt, 26% unvollständig und 17% nicht vorhanden).

Im Rahmen der insgesamt 4991 kontrollierten Schaufenster wurden durch die Kantone zur Information und Sensibilisierung total 1702 Informationsbroschüren ausgehändigt. Die durchgeführten Nachkontrollen haben aufgezeigt, dass die Anbieter die bei Ihnen beanstandete Preisanschrift grossmehrheitlich korrigiert haben. Nur in 11 Fällen war eine Strafanzeige an die zuständige kantonale Strafverfolgungsbehörde erforderlich.

Das SECO beabsichtigt in seiner Eigenschaft als Aufsichtsstelle über den kantonalen Vollzug der Preisbekanntgabeverordnung (PBV) auch im nächsten Jahr, zusammen mit den Kantonen, eine Kontrollkampagne durchzuführen. Geplant ist, im Jahr 2016 die Preisbekanntgabe bei Fitnessinstituten zu kontrollieren. Ziel der kantonsübergreifenden Kampagnen ist es, dass der Preisbekanntgabe als Instrument des lauteren Wettbewerbs und des Konsumentenschutzes die nötige Beachtung geschenkt wird.

Die gesamtschweizerischen Ergebnisse der Kontrollkampagne 2015 „Schaufenster“ sind auf unserer SECO-Internetseite unter Medienmitteilungen 2015 aufgeschaltet: http://www.seco.admin.ch/aktuell/00277/01164/index.html?lang=de.

Die Detailergebnisse der durchgeführten Kampagne 2015 können bei den zuständigen kantonalen Vollzugsstellen erfragt werden: http://www.seco.admin.ch/themen/00645/00654/04364/index.html?lang=de.

Anfragen an den Kanton BE richten Sie bitte an: Medienkontakt@vol.be.ch.


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