Bundesrat entscheidet über weiteres Vorgehen zum Kulturförderungsgesetz und zur Revision des Pro Helvetia-Gesetzes

Bern, 05.07.2006 - Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse zum Bundesgesetz über die Kulturförderung des Bundes (KFG) und zur Revision des Pro Helvetia-Gesetzes (PHG) zur Kenntnis genommen und über das weitere Vorgehen entschieden. Beide Gesetzgebungsvorhaben stiessen in der Vernehmlassung auf grundsätzliche Zustimmung. Die Kantone, die Städte, die meisten Parteien und die Schweizer Kulturschaffenden begrüssen die Vernehmlassungsentwürfe, bringen aber in einigen Punkten Änderungswünsche an. Der Bundesrat hat Vorschläge des EDI, namentlich zur Vereinfachung der Steuerungsinstrumente im KFG und zur Verstärkung der Autonomie von Pro Helvetia, gutgeheissen. Die überarbeiteten Gesetzesentwürfe werden zusammen mit einer Botschaft ans Parlament bis Ende 2006 vorliegen.

Letzten Sommer wurden die Vorentwürfe KFG und PHG den Kantonen, Städten, Parteien, kulturellen Organisationen und Kulturschaffenden zur Stellungnahme unterbreitet. Die Vernehmlassenden befürworten ein Bundesgesetz über die Kulturförderung des Bundes, einzig die SVP und ein Wirtschaftsverband (Centre Patronal) möchten pauschal auf das KFG verzichten. Die überwiegende Mehrzahl der Stellungnahmen beurteilt den Vernehmlassungsentwurf in seiner Gesamtheit nicht nur als notwendig, sondern auch inhaltlich als überzeugend. Auf Kritik stossen dagegen namentlich die zu zahlreichen und zu komplizierten Steuerungsinstrumente, der Verzicht auf eine Bestimmung zur Unterstützung herausragender kantonaler und städtischer Kultureinrichtungen (sog. „Leuchttürme“) sowie das Fehlen von Massnahmen zur Verbesserung der sozialen Sicherheit der Kulturschaffenden.

Der Bundesrat hat die Vernehmlassungsergebnisse heute verabschiedet und die Vorschläge des EDI zum weiteren Vorgehen gutgeheissen. Neu sollen die Steuerungsinstrumente vereinfacht werden und alle wesentlichen kulturpolitischen Steuerungsentscheide in einem Schritt erfolgen (Finanzierungsbotschaft). Auf eine Unterstützung der „Leuchttürme“ will der Bundesrat verzichten. Zur sozialen Sicherheit von Arbeitnehmenden in Berufen mit häufig wechselnden oder befristeten Anstellungen ist dem Bundesrat bis im Dezember 2007 ein Bericht vorzulegen.

Die Ziele der Totalrevision des Pro Helvetia-Gesetzes finden in der Vernehmlassung rundherum Zustimmung. Die angestrebte Modernisierung und Straffung der nicht zeitgemässen Organisationsstrukturen wird als notwendig und nützlich betrachtet. Der Bundesrat will die Autonomie der Pro Helvetia gegenüber dem Vernehmlassungsentwurf weiter stärken wie bspw. die Wahl des Direktors und der Fachkommissionen durch den Stiftungsrat und nicht durch den Bund.

Die Gesetzesentwürfe KFG und PHG werden nun überarbeitet und Ende 2006  zusammen mit einer Botschaft dem Bundesrat unterbreitet.


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Jean-Frédéric Jauslin, Direktor BAK, Tel. 031/ 322 92 61
Marimée Montalbetti, Projektleiterin KFG/PHG, BAK, Tel. 031/324 98 23



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