Bund fördert Stipendienharmonisierung auf Tertiärstufe

Bern, 11.12.2015 - Im tertiären Bildungsbereich sollen Ausbildungen gefördert und Stipendien interkantonal harmonisiert werden. Der Bund bezweckt dies mit dem neuen Ausbildungsbeitragsgesetz, welches das Parlament als indirekten Gegenvorschlag zur «Stipendieninitiative» gutgeheissen hatte. Heute hat der Bundesrat die Inkraftsetzung auf den 1. Januar 2016 beschlossen.

Im Rahmen der Botschaft zur «Stipendieninitiative» hatte der Bundesrat dem Parlament als indirekten Gegenvorschlag die Totalrevision des Ausbildungsbeitragsgesetzes vorgelegt. Am 14. Juni 2015 wurde die «Stipendieninitiative» von Volk und Ständen abgelehnt. Das vom Parlament im Dezember 2014 beschlossene Gesetz kann somit in Kraft treten.

Der Bund wird aufgrund des neuen Gesetzes im bisherigen Umfang Beiträge an die Aufwendungen der Kantone für Stipendien und Studiendarlehen auf der Tertiärstufe (Hochschulen und höhere Berufsbildung) leisten. Dabei trägt er aber künftig den neuen Bestimmungen Rechnung, die regeln, unter welchen Voraussetzungen Kantone Bundesbeiträge erhalten. Kantone, die wichtige Vergabekriterien des interkantonalen Stipendienkonkordats nicht einhalten, verlieren ihr Anrecht auf Bundessubventionen in diesem Bereich.

Das Gesetz fördert die Ausbildungen und die interkantonale Harmonisierung von Stipendien auf der Tertiärstufe. Die Inkraftsetzung erfolgt auf den 1. Januar 2016 unter dem Vorbehalt, dass die Referendumsfrist am 24. Dezember 2015 unbenutzt abläuft.


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