Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen: Bericht der Schweiz

Bern, 11.12.2015 - Der Bundesrat hat den sechsten Bericht der Schweiz über die Umsetzung der Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen verabschiedet. Der Bericht nimmt Bezug auf die Entwicklung der Sprachenpolitik in der Schweiz und behandelt insbesondere die Förderung der Mehrsprachigkeit in der Bundesverwaltung, den Sprachunterricht in der Primarschule und die neuen Fördermassnahmen in Zusammenhang mit der Kulturbotschaft 2016–2020.

Der Bericht der Schweiz umfasst die Jahre 2012 bis 2015 und ist in drei Teile gegliedert: Der erste Teil präsentiert die neuen Statistiken bezüglich der Sprachentwicklung in der Schweiz sowie eine Zusammenfassung der geltenden gesetzlichen Grundlagen zur Förderung der Sprachen in der Schweiz. Zudem werden die aktuellen Herausforderungen in Bezug auf die Sprachenpolitik in der Schweiz erläutert, insbesondere der Unterricht der Landessprachen sowie die Förderung der italienischen und jenischen Sprache und Kultur.

Der zweite Teil des Berichts beschreibt die Massnahmen der Schweiz zur Umsetzung der Charta und geht auf eine Reihe von Fragen ein, die der Europarat aufgrund der Empfehlungen des Expertenkomitees gestellt hat. Er beschäftigt sich zudem mit der Situation des Frankoprovenzalischen und beantwortet somit eine allgemeine Frage des Expertenkomitees aus dessen letzten Bericht.

Der dritte Teil beinhaltet schliesslich die Berichte der Kantone Graubünden und Tessin zur Umsetzung der Charta in Bezug auf das Rätoromanische und Italienische in ihren Gebieten. Darin werden die Entwicklungen in den kantonalen Gesetzgebungen sowie die Antworten auf die Fragen und Empfehlungen des Experten- und des Ministerkomitees des Europarats dargelegt.

Die wesentlichen Zielsetzungen der Charta sind sprachlicher und kultureller Natur. Ihr Hauptzweck ist die Erhaltung und Förderung der Sprachenvielfalt als eines der charakteristischen Elemente des europäischen Kulturlebens. Ziel der Charta ist die Förderung der Regional- oder Minderheitensprachen in Bildung, Rechtsprechung, Verwaltung, Medien, Kultur und Wirtschaft. Durch die Förderungsbestimmungen der Charta sollen die verschiedenen Sprachgruppen ermutigt werden, ihre Sprache zu gebrauchen. Die Schweiz hat das Rätoromanische und das Italienische als Regional- oder Minderheitensprachen im Sinne der Charta definiert und anerkennt das Jenische und das Jiddische als nicht territorial gebundene Sprachen.

Die Europäische Charta der Regional- oder Minderheitensprachen wurde im Jahr 1997 von der Schweiz ratifiziert und ist am 1. April 1998 in Kraft getreten. Gemäss Artikel 15 der Charta unterbreiten die Vertragsländer dem Generalsekretär des Europarats in regel­mässigen Abständen einen Bericht über die Umsetzung der Charta. Der erste Bericht der Schweiz wurde dem Generalsekretär des Europarats im September 1999 vorgelegt. Seither hat die Schweiz alle drei Jahre einen Bericht über die Entwicklung der Umsetzung der Charta verfasst.


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